archive-name: de/comm/abuse/faq
posting-frequency: every two weeks URL: http://faq.kh80.de/dca/ URL: http://www.faqs.org/faqs/de/comm/abuse/faq/ See reader questions & answers on this topic! - Help others by sharing your knowledge #################################################### # �nderungen seit der letzten Fassung: # # # # - 2.4.1.4.b neu # # # #################################################### H�ufig gestellte Fragen �ber die ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ missbr�uchliche Nutzung von Fax, Telefon, SMS etc. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ [FAQ zu de.comm.abuse] ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Inhalt 1. Allgemeines 1.1. Wozu dient dieses Dokument? 1.2. Was sollte man �ber de.comm.abuse wissen? 1.2.1. Tagline und Charta 1.2.2. Themenbereiche 1.2.3. Usenet und Umgangsformen 2. Mi�brauch von Telekommunikationsmitteln 2.1. Allgemeines 2.1.1. Darf man mir schreiben/mich anrufen/...? Ist Werbung erlaubt? 2.1.2. Welche Rechtsvorschriften sind wichtig? a - Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) b - B�rgerliches Gesetzbuch (BGB) c - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 2.2. Fax 2.2.1. Vorbeugung a - Telefonbucheintrag b - Robinsonliste c - technische Abwehr c i. - Abweisung von CLIR-Anrufern am Endger�t c ii. - Abweisung von CLIR-Anrufern in der VSt c iii. - Selektive Anrufweiterschaltung 2.2.2. Herkunft eines Faxes a - �ber die CLIP b - Fangschaltung c - Auswertung des Faxes c i. - R�ckfaxnummer c ii. - beworbene Nummer c iii. - beworbene Internetseite 2.2.3. Weiteres Vorgehen a - Schreiben an Anbieter b - gerichtliche Schritte c - Datenschutzbeh�rde d - Verbraucherzentrale etc. 2.3. SMS 2.3.1. Vorbeugung a - Telefonbucheintrag b - Robinsonliste 2.3.2. Herkunft der SMS a - Absendernummer b - Auswertung der SMS 2.3.3. Weiteres Vorgehen 2.3.3.1. Werbe-SMS 2.3.3.2. Junk-SMS 2.3.4. Besondere Formen a - Hotelgutscheine 2.4. Briefpost/Postwurf 2.4.1. pers�nlich adressierte Sendungen 2.4.1.1. Vorbeugung a - Telefonbucheintrag b - Robinsonliste 2.4.1.2. Herkunft des Briefes 2.4.1.3. Weiteres Vorgehen a - Annahmeverweigerung b - R�cksendung �ber R�ckumschlag c - Weitere M�glichkeiten 2.4.1.4. Besondere Formen a - AOL b - Gewinnversprechungen 2.4.2. Postwurfsendungen 2.4.2.1. Vorbeugung 2.4.2.2. Herkunft der Sendung 2.4.2.3. Weiteres Vorgehen 2.5. Telefon 2.5.1. private Bel�stigungen 2.5.1.1. Vorbeugung a - Telefonbucheintrag b - technische Abwehr b i. - CLIR b ii. - selektive Anrufweiterschaltung b iii. - Zusatzboxen b iv. - Anrufbeantworter c - Trillerpfeife 2.5.1.2. Identit�t des Anrufers a - �ber die CLIP b - Fangschaltung c - �ber die Strafverfolgungsbeh�rden 2.5.1.3. Weiteres Vorgehen a - strafrechtliche Ma�nahmen b - zivilrechtliches Ma�nahmen 2.5.2. Telefonmarketing 2.5.2.1. Vorbeugung 2.5.2.2. Identit�t des Anrufers 2.5.2.3. Weiteres Vorgehen a - Widerruf von Gesch�ften b - Schritte gegen den Anrufer 2.5.2.4. Besondere Formen a Meinungsforschung 2.5.3. Premium-Rate-Dienste 2.5.3.1. Vorbeugung a - Sperre b - Wachsamkeit 2.5.3.2. Identit�t des Anbieters 2.5.3.3. weiteres Vorgehen 3. Verweise 3.1. Links zum Thema Fax-Werbung 3.2. Links zum Thema Werbung allgemein 3.3. Links zum Thema Telekommunikation 3.4. Links zum Thema Dialer 4. Ein paar Worte zu dieser FAQ 4.1. Danksagungen 4.2. Stand/�nderungen 4.3. Copyright/Impressum 4.4. Das letzte Wort habt Ihr ... :) 1. Allgemeines 1.1. Wozu dient dieses Dokument? Du liest gerade das Infoposting der Newsgruppe de.comm.abuse: dieses 14-t�gliche Posting soll eine kleine Einf�hrung in de.comm.abuse bieten und dabei h�ufig gestellte Fragen (Frequently Asked Questions, FAQ) beantworten. Solltest Du �ber eine Internetseite an dieses Dokument gelangt sein und sollten Dir Begriffe wie "Newsgruppe" oder "Usenet" gar nichts sagen, sei Dir ein Blick auf eine einf�hrende Seite wie <http://www.usenet-abc.de/> empfohlen. 1.2. Was sollte man �ber de.comm.abuse wissen? 1.2.1. Tagline und Charta | de.comm.abuse Missbraeuchliche Nutzung von Fax, Telefon, SMS etc. | In dieser Gruppe geht es um den Mi�brauch der Kommunikationstechno- | logien. | | On topic ist insbesondere unerw�nscht erhaltene Werbung per Fax, SMS, | Telefon, ferner auch per Briefpost. Die Gruppe soll dazu dienen, | Schutzm�glichkeiten aufzuzeigen, beim Ermitteln der Verursacher zu | helfen und Tipps f�r Gegenma�nahmen zu geben. | | Off topic sind Diskussionen �ber die missbr�uchliche Nutzung von | speziellen Kommunikationstechnologien, soweit hierf�r bereits | speziellere Gruppen existieren. Dies trifft insbesondere auf | Diskussionen �ber den Mi�brauch von E-Mail, Internet und Usenet zu. 1.2.2. Themenbereiche Wie in der Charta beschrieben sind hier in de.comm.abuse (kurz: dca) s�mtliche Diskussionen rund um das Thema "Mi�brauch von Kommunikationstechnologien" willkommen, au�er es gibt schon eine andere Gruppe, die sich damit besch�ftigt. So sind hier on topic: - Tips zur Vorbeugung oder Abwehr von unerw�nschter erhaltener Werbung - Informationen �ber derzeit umlaufende Werbung (per Fax, SMS, Telefon und per Post o. �.) - Diskussion �ber Herkunft dieser Werbung - Hilfestellung zur Vorgehensweise gegen den Verursacher - Diskussionen rund um private Bel�stigungen via Telefon, SMS usw. - Diskussionen �ber die Dialerproblematik Off topic sind in de.comm.abuse Diskussionen �ber Werbung und Bel�stigungen per E-Mail und in Newsgroups und sonstigen Netzmi�brauch, da es hierf�r in de.admin.net-abuse.ALL spezielle Newsgroups gibt: - Postings �ber E-Mail-Werbung --> de.admin.net-abuse.mail - Postings �ber Newsgruppen-Spam --> de.admin.net-abuse.news - Postings �ber sonstigen Netzmi�brauch --> de.admin.net-abuse.misc 1.2.3. Usenet und Umgangsformen Auch wenn es eigentlich nicht mehr extra erw�hnt werden m��te, gelten hier nat�rlich die in de.ALL �blichen Umgangsformen: Was man tun und lassen sollte, ist den Info-Postings der Newsgruppe news:de.newusers.infos zu entnehmen. Zumindest aber solltet Ihr Euch die Netiquette (<http://www.kirchwitz.de/~amk/dni/netiquette>) sowie eine Anleitung zum richtigen Zitieren (<http://learn.to/quote>) durchlesen. 2. Mi�brauch von Telekommunikationsmitteln 2.1. Allgemeines 2.1.1. Darf man mir schreiben/mich anrufen/...? Ist Werbung erlaubt? Nat�rlich ist es grunds�tzlich erlaubt, Dir ein Fax zu senden, Dich anzurufen, Dir eine SMS zu schicken usw. Ebenso ist Werbung grunds�tzlich erlaubt, da Werbung ja auch wichtig ist, ein Unternehmen bzw. dessen Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen. Allerdings kannst Du in verschiedenen Situationen bestimmen, da� einzelne Privatpersonen oder Firmen sich nicht mehr bei Dir melden d�rfen. Dazu kommen F�lle, in denen eine bestimmte Art der Kontaktaufnahme (Werbung, Bel�stigungen) auch ohne vorheriges Verbot nicht gestattet ist. 2.1.2. Welche Rechtsvorschriften sind wichtig? a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Dieses Gesetz regelt den Datenschutz in Beh�rden sowie in Privatunternehmen. Die Rechte, die f�r Dich daraus resultieren: - man mu� Dir Auskunft erteilen, welche Daten man �ber Dich gespeichert hat. - man mu� Dir Auskunft erteilen, warum diese Daten gespeichert wurden. - man mu� Dir Auskunft erteilen, woher man diese Daten hat. - man mu� Dir Auskunft erteilen, ob und an wen man diese Daten bereits weitergegeben hat. - man mu� diese Daten unverz�glich l�schen bzw. sperren. - man mu� es unterlassen, in Zukunft weitere Daten �ber Dich zu speichern. - man mu� Daten, die bereits an Dritte weitergegeben wurden, sperren lassen. Au�erdem hast Du die M�glichkeit, Dich an die zust�ndige Datenschutzbeh�rde zu wenden, wenn man Deinen Forderungen nicht nachkommt. b B�rgerliches Gesetzbuch (BGB) Dieses Gesetz ist das Kernst�ck des deutschen Privatrechts. Aus ihm ergibt sich zum Beispiel, da� man St�rungen seines Eigentums (etwa durch Einwerfen von Werbereklame in den Briefkasten) nicht dulden mu� und dagegen eine Unterlassung erwirken kann (� 823 Abs. 1 i.V.m. �� 1004, 903, 862 BGB). c Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Dieses Gesetz trifft Regelungen zu Werbungen, die nicht lauter (=rechtsm��ig) sind. Verst��t Werbung gegen die guten Sitten, kann man eine Unterlassung verlangen und sogar den durch diese Werbung entstandenen Schaden fordern (� 1 UWG). 2.2. Fax 2.2.1. Vorbeugung a Telefonbucheintrag Die Versender k�nnen nur Faxe an Leute schicken, deren Nummer sie haben. Also mu�t Du verhindern, da� sie an Deine Nummer kommen. Aber woher kriegt man Deine Nummer? Gr��tenteils wohl aus den �ffentlichen Fernsprechverzeichnissen - mit Hilfe von Telefonbuch-CDs ist es kein Problem, beliebig viele Faxnummern zu exportieren. Daher ist es ratsam, seine Nummer nicht auf solche CD kommen zu lassen: Die Deutsche Telekom zum Beispiel bietet f�r die �ffentlichen Verzeichnisse folgende Eintragm�glichkeiten: - Telefonbuch - Auskunft - elektronische Verzeichnisse (CDs, Internet) Ob Deine Faxnummer in den elektronischen Verzeichnissen eingetragen ist, kannst Du etwa unter <http://www.telefonbuch.de> herausbekommen. Ist sie es, kannst Du Deine Nummer, wenn Du Telekom-Kunde bist, mit einem Anruf bei der 0800 330 62 11 l�schen lassen, ansonsten bei Deinem Anbieter. Dann w�re nat�rlich auch noch m�glich, da� man Deine Nummern �ber Dritte bekommen hat, also von Firmen, denen gegen�ber Du Deine Faxnummer angegeben hast. Also ist es ratsam, Deine Faxnummer nur mit Bedacht herauszugeben. Allerdings h�ufen sich in letzter Zeit F�lle, in denen von irgendjemandem beispielsweise alle MSNs eines ISDN-Anschlusses nacheinander durchgetestet wurden, ob an ihnen ein Faxger�t h�ngt ... Die Spamer werden also einfallsreicher, weswegen ein Nichteintrag keine absolute Sicherheit bringt. :( b Robinsonliste Es gibt eine sogenannte Robinsonliste. Eine solche Liste hat zun�chst f�r Briefwerbung existiert, danach wurden auch andere Listen gegr�ndet, u. a. eben f�r Telefaxwerbung. Das System der Robinsonlisten funktioniert folgenderma�en: Du tr�gst Dich mit Deiner Faxnummer in eine Liste ein. Diese Liste wird an Anbieter von Telefax-Mehrwertdiensten weitergeleitet, von denen Deine Nummer zur Verwertung gesperrt wird. Informieren kannst Du Dich unter <http://www.robinsonliste.de>. Die Frage bleibt jedoch nach dem Sinn, da sich wohl die meisten extensiven Spamer nicht an solchen Projekten beteiligen. Au�erdem gibt es von einigen Seiten Bedenken, da� Deine Daten vielleicht in die falschen H�nde geraten k�nnten. c technische Abwehr i. Abweisung von CLIR-Anrufern am Endger�t Zu einer M�glichkeit der technischen Abwehr ben�tigt man das Leistungsmerkmal CLIP (Calling Line Identification Presentation = Anzeige der Rufnummer bei eingehenden Verbindungen). Der Hintergrund ist der, da� die meisten Fax-Spamer keine Rufnummer �bermitteln. Daher bietet sich die M�glichkeit an, da� man alle Faxe abweist, d. h. nicht annimmt, die keine Nummer �bermitteln. Hast Du einen ISDN-Anschlu� und einen PC mit ISDN-Karte, kannst Du z. B. das Freeware-Tool "Power-ISDN-Monitor" (<http://www.powerisdnmonitor.de>) nutzen. Die Nachteile liegen jedoch auf der Hand: Nicht nur Spamer unterdr�cken ihre Nummer sondern auch Privatpersonen - etwa wenn man einen alten Anschlu� hat oder grunds�tzlich bei einem Nichteintrag. Au�erdem mu� man neben dem entsprechenden Leistungsmerkmal auch �ber die passende Hard-/Software verf�gen. Zudem wird man nicht um einen ISDN-Anschlu� umhinkommen, da es Endger�te mit den ben�tigten Features anscheinend nicht in der Analogversion gibt. F�r Nutzer von Mailboxsystemen wie etwa der T-Net-Box ist diese Methode wohl auch uninteressant, da� die Faxe ja meistens gar nicht mit den Entger�ten "in Ber�hrung" kommen, bevor sie die Mailbox erreichen. ii. Abweisung von CLIR-Anrufern in der VSt Anrufer ohne CLIP lassen sich allerdings auch schon in der Vermittlungsstelle abweisen. Zumindest bietet die Deutsche Telekom ihren Kunden ein entsprechendes Leistungsmerkmal ("Abweisung unbekannter Anrufer", ISDN: Leist.nr. 61149, Analog: Leist.nr.: 61148) kostenlos an. Allerdings gilt diese Abweisung f�r den gesamten Anschlu� (bei ISDN also f�r alle MSNs) und ist nicht kurzfristig abschaltbar - so wirst Du also unter Umst�nden also telefonisch nur noch schwer erreichbar sein ... iii. Selektive Anrufweiterschaltung Seit 1. Februar 2002 bietet die Telekom sowohl f�r ISDN- als auch Analoganschl�sse die "selektive Anrufweiterschaltung" (ISDN: Leist.nr. 61147; Analog: Leist.nr. 61146). Diese Leistungsmerkmal kostet 1,03 EUR pro Monat und funktioniert �hnlich wie eine Standard-AWS: Du legst auch hier eine Zielrufnummer fest, zu der Anrufer weitergeschaltet werden. Der Unterschied ist allerdings, da� Du festlegen kannst, wer weitergeschaltet wird. Das geschieht, indem Du bis zu 10 Ursprungsbereiche bestimmst: dabei kannst Du Vorwahlen (z. B. 0511/* oder auch nur 09*), Rufnummernbl�cke (z. B. 089/1234*) oder auch bestimmte Rufnummern w�hlen (z. B. 030/7654321). Der entscheidende Unterschied zu �hnlichen Funktionen, die einige Endger�te anbieten, ist, da� die Vermittlungsstelle auch Anrufer pr�fen und entsprechend weiterschalten, die ihre Nummer mittels CLIR unterdr�cken. So ist es m�glich, da� Du z. B. nachts alle Faxe, die nicht aus Deiner Region stammen, ins Nirwana schickst. Du kannst nat�rlich auch nur Faxe aus bestimmten St�dten, in denen Du die Spam-Herde vermutest, wegleiten. Oder durch l��t nur Faxe von vorher festgelegten Personen durch. Oder ... 2.2.2. Herkunft eines Faxes Es mehrere Merkmale, �ber die man die Identit�t eines Absenders herausbekommen kann. a �ber die CLIP Wie bereits erw�hnt gibt es die M�glichkeit, da� bei einer Verbindung zu Dir die Nummer des Absenders �bermittelt wird (CLIP). Generell kann man der Echtheit dieser Nummer schon vertrauen, jedoch gibt es die M�glichkeit, dies sei der Vollst�ndigkeit halber erw�hnt, die Rufnummernanzeige seitens des Anrufers zu ver�ndern (Dieses Leistungsmerkmal nennt sich "CLIP - No Screening" und wird Anlagenanschl�ssen angeboten. Allerdings sieht der Angerufene, sofern das Endger�t dies unterst�tzt, da� die Nummer nicht ge"screen"t wurde, also vom Anrufer ver�ndert worden sein kann). Achtung: CLIP ist nicht mit der ID-Line (Name, Nummer, Datum, Uhrzeit, Seitenzahl etc.) auf dem Fax zu verwechseln: Letztere kann n�mlich nach Belieben vom jeweiligen Versender erstellt und ver�ndert werden. Nun hat man die Nummer des Anrufers und dann? Es ist in Deutschland (anders als etwa in �sterreich oder der Schweiz) der Auskunft verboten, einen Teilnehmer nur anhand der Rufnummer zu identifizieren (� 14 IV TDSV). Ebenso ist es gem. dem BDSG nicht gestatten, eine Telefonbuch-CD mit einer M�glichkeit zur R�ckw�rtssuche anzubieten ... Jedoch ist der private, nicht-gewerbliche Einsatz solcher Software nicht verboten. So wird z. B. f�r die Telefonbuch-CD "klickTel" das Zusatztool "RufIdent" im Ausland angeboten, womit man den Anrufer identifizieren kann, allerdings nur, wenn er auch auf der Telefonbuch-CD eingetragen ist. Und dies ist meistens leider nicht der Fall. Wer die M�glichkeit hat, den Namen der Teilnehmer zu bestimmen, sind freilich die Strafverfolgungsbeh�rden ... b Fangschaltung Es gibt die M�glichkeit, eine Fangschaltung zu beantragen. F�r Telekom-Kunden nennt sich das "Identifizieren" (ISDN: "MCID", Leistungsnr. 04091; Analog: Leistungsnr. 18408) und geht m�chtig ins Geld: - erster Tag: 10,32 Euro - zweiter bis vierter Tag: je 5,16 Euro - f�nfter bis neunter Tag: je 2,58 Euro - ab dem zehnten Tag: je 0,52 Euro Um einen Teilnehmer zu fangen, mu�t Du entweder kurz nach Ende der Verbindung eine Tastenkombination dr�cken oder Du kannst bestimmen, da� Dein Telekommunikationsanbieter die Nummern aller ankommenden Anrufer feststellt. Darauf hin wird man Dir mitteilen, wem der Anschlu� geh�rt - ebenso wird der Anrufer informiert, da� er gefangen wurde (au�er es gibt wichtige Gr�nde dies nicht zu tun). Allerdings bietet eine solche Fangschaltung f�r denjenigen, der sie einrichtet, ein hohes Mi�brauchspotential - schlie�lich kann man auf diese Weise die Rufnummernunterdr�ckung des Anrufers umgehen. Daher mu�t Du Deinem Anbieter ein berechtigtes Interesse nachweisen (also etwa massive Bel�stigungen). Die Rechtsgrundlage bietet � 89 Abs. 2 Nr. 3b TKG. c Auswertung des Faxes i. R�ckfaxnummer Oft stehen auf den Fax Vermerke wie "Wenn Sie keine Faxe mehr wollen, faxen Sie an ...". Meist sind es 0180er oder 012er Nummern. 012er Nummern sind recht neu, es handelt sich dabei um "Innovative Dienste" (--> Unified-Messaging). Verwendet werden oft die 01212-Nummern von web.de, f�r die pro 30 Sekunden Verbindung 6 ct. Geb�hren anfallen. ii. beworbene Nummer Oft handelt es sich bei diesen Faxen um Werbung f�r Premium-Rate-Dienste (0190- bzw. 0900-Nummern) oder f�r sogenannte Auskunftsdienste (118*). �ber die Seite der RegTP (<http://www.regtp.de> -> "Regulierung Telekommunikation" -> "Nummernverwaltung" -> "Premium Rate Dienste" bzw. "Auskunftsdienst") kannst Du Dir eine Liste laden, welchem Betreiber der entsprechende Rufnummernblock (z. B. alle Nummern, die mit 0190 123 anfangen) bzw. die Auskunftsnummer (z. B. 11855) zugewiesen ist. Auf der Seite der RegTP gibt es au�erdem eine Liste mit den Kontaktadressen der Betreiber. An diese kannst Du Dich dann wenden, um den Namen des Anbieters dieser Nummer herauszufinden. Beispiel: Ist die Deutsche Telekom der Betreiber, kannst Du bei einer eigens eingerichteten Servicehotline den Anbieter erfragen: 0800 330 1900 f�r Nummer 0190-1 bis 0190-9 0800 330 0900 f�r Nummer 0190-0* und 0900* iii. beworbene Internetseite Manchmal wird eine Internetseite angegeben. Du kannst relativ einfach herausfinden, auf wen diese Seite gemeldet ist, etwa �ber <http://www.iks-jena.de/cgi-bin/whois/> oder <http://samspade.org/t/>. 2.2.3. Weiteres Vorgehen a Schreiben an Anbieter Wenn Du nun den Absender des Faxes kennst, kannst Du Dich an ihn wenden, und ihn zur Unterlassung auffordern und au�erdem erfragen, wo er Deine Daten her hat, wie das im Abschnitt 2.1.2. beschrieben wurde. Da solche Schreiben ja immer gleich sind, ist es empfehlenswert sich eine Vorlage anzufertigen oder sich solche eine Vorlage zu besorgen. Empfehlenswert ist beispielsweise "Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen" ("T5F": <http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/>). b gerichtliche Schritte Deine in Abschnitt 2.1.2. erw�hnten Rechte kannst Du nat�rlich auch gerichtlich durchsetzen ... bzw. durchzusetzen versuchen, denn Recht haben und Recht bekommen ist nicht das Gleiche. Wer den gerichtlichen Weg w�hlt, sollte sich bewu�t sein, da� er damit auch ein finanzielles Risiko eingeht. Sollte Dich das aber nicht abschrecken, w�re eine Beratung durch einen Anwalt empfehlenswert, damit er Dir das weitere Vorgehen erkl�ren kann. c Datenschutzbeh�rde Sollte der Anbieter auf Dein Schreiben nicht reagieren oder hast Du den Anbieter nicht ermitteln k�nnen, kannst Du Dich an die jeweilige Datenschutzbeh�rde wenden. Diese wirkt dann auf den Anbieter ein bzw. versucht ihn f�r Dich ermittelt. Wer zust�ndig ist, h�ngt vom Sitz des Anbieters ab. Welches die zust�ndige Datenschutzbeh�rde f�r den nicht-�ffentlichen Bereich ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich: Manchmal ist der Landkreis zust�ndig, der Landesdatenschutzbeauftragte selbst oder etwa das Innenministerium. d Verbraucherzentrale etc. Zudem gibt es f�r Dich noch die M�glichkeit, Dich an eine Verbraucherzentrale bzw. eine Organisation wie die Zentrale zur Bek�mpfung unlauteren Wettbewerbs zu wenden. Diese haben die M�glichkeit, den Faxversender wegen bestimmter Gesetzesverst��e (hier: � 1 UWG) abzumahnen. Deine �rtliche Verbraucherzentrale findest Du im Telefonbuch. Die Wettbewerbszentrale ist im Internet unter <http://www.wettbewerbszentrale.de> zu erreichen - dort bietet man Dir auch eine Online-Beschwerdestelle unter <http://212.79.56.164/wbz/beschwerde.asp> an. 2.3. SMS 2.3.1. Vorbeugung a Telefonbucheintrag �hnlich wie bei den Faxnummern werden auch hier die Mobilfunknummern gelegentlich aus den Telefonb�chern exportiert - besonders wenn die Werbe-SMS Dich pers�nlich mit Namen anspricht. L�sungsansatz ist hierbei der gleiche wie der im Abschnitt 2.2.1a erw�hnte. Es sei aber erw�hnt, da� viele Werbe-SMS einfach auf "gut Gl�ck" verschickt werden - als man probiert z. B. alle Nummern von 0170 2000000 bis 0170 2099999 durch. b Robinsonliste Es gibt mittlerweile auch eine SMS-Robinsonliste (siehe 2.2.1b). Eintragen kann man sich �ber die Seite <http://www.robinsonliste.de>. Die bei der Fax-Robinsonliste gemachten Bemerkungen gelten auch hier. 2.3.2. Herkunft der SMS a Absendernummer Die Absendernummer der SMS ist relativ nichtssagend, da sie frei w�hlbar ist. Auch mit der Nummer der SMS-Zentrale kann man (bzw. kannst Du) wohl nicht viel anfangen. b Auswertung der SMS Die Art und Weise, wie Du anhand von beworbenen Nummern oder Internetseite den Absender herausbekommen kannst, ist die gleiche wie bei den Werbefaxen (--> 2.2.2c). 2.3.3. Weiteres Vorgehen 2.3.3.1. Werbe-SMS Auch das Vorgehen gegen die Versender von ungewollten SMS ist gleich dem gegen die Faxversender (--> 2.2.3). 2.3.3.2. Junk-SMS Falls sich jemand einen Scherz macht, und Dich �ber ein Webportal mit sinnlosen SMS bombardiert, kannst Du Dich von diesem Anbieter auf eine "Black List" setzen lassen - das bewirkt, da� Dir von dort aus niemand mehr Nachrichten verschicken kann. Wie das geht, ist meist auf deren Internetseite beschrieben, ansonsten wende Dich einfach per E-Mail an den Anbieter direkt. 2.3.4. Besondere Formen a Hotelgutscheine H�ufige Form von SMS-Werbung sind die Hotelgutscheine. Dabei werden Nachrichten verschickt wie etwa: | F�r Sie wurde ein HOTELGUTSCHEIN hinterlegt! Infos unter 0180-5****** Entgegen eines Ger�chtes wird man nicht automatisch auf eine 0190-Nummer weitergeleitet wodurch /f�r Dich/ Unsummen an Telefongeb�hren entstehen - das ist technisch auch gar nicht m�glich. Ein Anruf bei einer 01805-Nummer kostet aus dem Festnetz der DTAG 12 ct/Min., mehr nicht. Der Sinn dieser SMS liegt eher darin, Dich mit einem Hotelgutschein zu einem Zeitschriftenabo, einer Reise zu locken. 2.4. Briefpost/Postwurf 2.4.1. pers�nlich adressierte Sendungen 2.4.1.1. Vorbeugung a Telefonbucheintrag Auch hier besteht die M�glichkeit, da� man Deine Adresse aus von einer Telefonbuch-CD exportiert hat. In dem Fall w�ren die im Abschnitt 2.2.1a genannten Schritte (statt auf die Faxnummer) auf Deine Stra�enangaben anzuwenden. M�glich ist allerdings auch, da� man Deine Anschrift von Adressh�ndlern hat, die diese wiederum z. B. von Deinem Telekommunikationsanbieter bezogen haben - dazu h�ttest Du einfach nur ein Kreuzchen auf Deinem Vertrag machen m�ssen. Um sicher zu gehen, kannst Du Deinen TK-Anbieter anschreiben und um Stellungnahme bitten. Einen Vordruck findest Du etwa unter <http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/6_2.htm>. b Robinsonliste Im Gegensatz zu den Zweifeln, die gegen�ber den anderen Robinsonlisten (f�r Fax, E-Mail, SMS; -> 2.2.1b) gibt, hat sich die Robinsonliste der DDV f�r Briefpost etabliert. Eine Eintragung ist sinnvoll. N�heres unter <http://www.robinsonliste.de/> 2.4.1.2. Herkunft des Briefes Das l��t sich schnell beantworten: Die Antwortadresse ist wohl irgendwo auf dem Brief angegeben. :) 2.4.1.3. Weiteres Vorgehen a Annahmeverweigerung Bevor Du einen Werbebrief in die M�lltonne wirfst, ist es allemal besser, ihn dem Absender wieder zur�ckzuschicken. Dies geht einfach, indem Du Deine Adresse durchstreichst und den Brief unge�ffnet (!) mit dem Vermerk "Annahme verweigert" in den n�chsten Briefkasten einwirfst. Zum Sinn der Annahmeverweigerung: Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Standardbriefen oder Massendrucksachen (sog. "Infopost"). Standardbriefe werden dem Absender wieder zur�ckgeschickt - bei Infopost kommt es darauf an: Sie wird fast immer vereinbarungsgem�� von der Deutschen Post bei Nichtzustellbarkeit vernichtet, es sei denn auf dem Brief ist eine Vorausverf�gung vermerkt. Beispiele: - Falls unzustellbar, zur�ck! - Wenn Empf�nger verzogen, nachsenden! Anschriftenberichtigungskarte mit neuer Anschrift! Auch wenn die DPAG die zur�ckgeschickte Infopost vernichtet, kannst Du nat�rlich den Standpunkt vertreten, da� Du f�r unerw�nschte Werbung nicht auch noch die Entsorgungskosten tragen solltest und da� die Kosten hierf�r (indirekt �ber das Porto) besser vom Versender getragen werden sollten ... b R�cksendung �ber R�ckumschlag In vielen Werbebriefen liegt ein R�ckumschlag bei - nutze diesen Umschlag und stopfe dort das ganze Material rein, das Dir der Werber geschickt hat. Zukleben und ab in den n�chsten Briefkasten. So kriegt der Absender seine Werbung auf jeden Fall zur�ck - und da ihm das �ffnen und Bearbeiten Zeit und Geld kostet, wird er Dich wohl von seiner Mailingliste streichen. Nat�rlich kannst Du beispielsweise noch einen T5F beif�gen. Dabei mu�t Du diesen R�ckumschlag nicht frankieren, wenn �ber der Anschrift der Vermerk "Antwort" steht: ein solcher Vermerk f�hrt dazu, da� der Empf�nger neben dem anfallenden Porto f�r den Brief nur ein geringeres "Straf"porto bezahlen mu�. Allerdings mu� er dann diesen Brief auch annehmen. Was in dem Frankierfeld steht (ob nun "Entgelt zahlt Empf�nger" oder "Bitte ausreichend freimachen" oder "Bitte freimachen, falls Marke zur Hand") ist nur eine mehr oder weniger freundliche Bitte. Von dem "Trick", das Wort Antwort durchzustreichen, um den Empf�nger durch ein h�heres Porto wirtschaftlich zu schaden, ist eher abzuraten, da er in diesem Fall auch die Annahme des Briefes verweigern k�nnte. c Weitere M�glichkeiten Die weiteren M�glichkeiten zum Vorgehen gegen die Versender von ungewollten Briefpost entsprechen denen zum Vorgehen gegen die Faxversender (--> 2.2.3). 2.4.1.4. Besondere Formen a AOL Jeder hat bestimmt schon einmal von America Online eine CD mit deren Zugangssoftware bekommen. Entsprechend besch�ftigen sich auch regelm��ig in de.comm.abuse einige Leute mit diesem Internetanbieter. Dabei wurden bisher folgende Erkenntnisse zusammengetragen: AOL verschickt seine Werbung anscheinend nicht selbst, sondern beauftragt mehrere externe Adressh�ndler - dabei kommt der Provider mit Deinen Daten gar nicht in Kontakt. Willst Du Dich nun an den entsprechenden Adressh�ndler wenden, um ihm beispielsweise einen T5F zu schicken, mu�t Du AOL erst den sogenannten "Promocode", der sich neben der Anschrift auf der Werbesendung befindet, mitteilen. Anhand dieses individuellen Codes kann America Online den Adressh�ndler identifizieren und Dir dessen Kontaktadresse mitteilen. Wer dar�ber nachdenkt, was man statt Zur�ck-zum-Absender und Ab-in-den-M�ll noch mit den AOL-CDs machen kann, kann sich vielleicht auf folgenden Seiten ein paar Anregungen besorgen: - <http://www.nomoreaolcds.org> - <http://www.chez.com/amiel/boom/cd.html> - <http://www.earthplaza.com/aoldisks/> - <http://www.netcomuk.co.uk/~wwl/cdzap.html> Besonders letzteres sei aber nicht zum Nachahmen empfohlen ... ;-) b Gewinnversprechungen Eine h�ufige Form von Briefwerbung sind Gewinnzusagen: man vermittelt Dir den Eindruck, Du h�ttest bei einem Preisausschreiben mehrere Tausend Euro gewonnen und m��test nur noch irgendetwas aus dem beiliegenden Prospekt bestellen, um an Deinen Gewinn heranzukommen. Wenn Du Dir den Brief genau durchliest, stellst Du vielleicht fest, da� Du mit der Bestellung doch noch nicht gewonnen hast, sondern nur in die n�chste Spielrunde kommst und Deine Chancen auf einen Gewinn wahrst o. �. ... Selbst wenn Du eine solche Formulierung nicht entdeckst: einen Gewinn wird man Dir ganz bestimmt nicht auszahlen. Gehe davon aus, da� es sich um Bauernf�ngerei handelt und la� die Finger davon. Es sei aber erw�hnt, da� es seit Mitte 2000 eine Vorschrift gibt, nach der Du einen Anspruch auf den Dir zusagten Gewinn hast (� 661a BGB). Dazu gen�gt es sogar schon, da� man den Anschein erweckt, Du h�ttest gewonnen. Jedoch wird man von einem Anspruch alleine nicht reich, man mu� ihn zun�chst einmal durchsetzen - und daran wird es scheitern: bevor Du Dein Geld einklagen kannst, mu�t Du herausfinden, wer hinter der Gewinnversprechung steckt - das sind meistens Briefkastenfirmen im Ausland. Selbst wenn Du den Verantwortlichen ausfindig machst und einen Titel gegen ihn erwirkst, w�re es m�glich, da� die Firma inzwischen pleite ist, und Du trotz gewonnenen Prozesses auf den Kosten (Deine Anwaltskosten und die Gerichtskosten) sitzen bleibst. Sinnvoll w�re ein gerichtliches Durchsetzen Deines Anspruches allenfalls, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die auch f�r solche F�lle s�mtliche Kosten �bernimmt ... 2.4.2. Postwurfsendungen 2.4.2.1. Vorbeugung Abhilfe gegen Prospekte sollte schon ein Auskleber "Keine Werbung einwerfen" schaffen. Einen solchen Aufkleber gibt es wohl in den meisten Zeitschriftengesch�ften oder beim DDV unter Tel. (06 11) 9 77 93-30. Wenn Du auch etwas gegen den Empfang von kostenlosen Wochenzeitungen machen m�chtest, hilft dieser Aufkleber nicht - dazu mu�t Du dann an Deinem Briefkasten einen expliziten Vermerk anbringen, da� Du einer Lieferung widersprichst ("Keinen Wochenspiegel einwerfen" o. �.). 2.4.2.2. Herkunft der Sendung Auch hier ist die Antwort wieder schnell gegeben: Der Absender ist meist angegeben (bei Zeitungen im Impressum). 2.4.2.3. Weiteres Vorgehen Hier ist die Lage anders als in den vorherigen Fallen: Datenschutzgesetze kommen nicht mehr zur Anwendung. Du kannst allerdings einen Unterlassungsanspruch nach dem BGB gelten machen, was der Bundesgerichtshof in einer seiner Entscheidungen auch grunds�tzlich bejaht hat. Fordere den Urheber der Werbung auf, Dich k�nftig mit seiner Werbung zu verschonen - am besten mit Hinweis auf das BGH-Urteil. Das k�nnte sich dann etwa so anh�ren: | Ihre Mi�achtung meiner Forderung, keine Werbung einzuwerfen, gilt i. S. | v. �� 1004, 903 BGB als Beeintr�chtigung, wodurch sich f�r mich gegen | Sie ein Unterlassungsanspruch ergibt. Diesen Anspruch hat der BGH mit | einer Entscheidung vom 20. Dezember 1988 in einem �hnlich gearteten | Fall grunds�tzlich best�tigt (Aktenzeichen VI ZR 182/88). 2.5. Telefon 2.5.1. private Bel�stigungen Manche Menschen finden Gefallen daran, z. T. wildfremde Personen mit n�chtlichen Anrufen um den Schlaf zu bringen, sie am Telefon zu beleidigen oder gar sexuell zu bel�stigen. 2.5.1.1. Vorbeugung Um sich davor zu sch�tzen, gibt es einige wirkungsvolle Vorbeugungsma�nahmen. Allerdings sei ausdr�cklich darauf hingewiesen, da� Du es mit ihnen nicht nur �belt�tern schwierig machst, an Dich heranzutreten, sondern es auch Freunden und Verwandten erschwerst, Dich in einem Notfall zu erreichen. Daher solltest Du �ber folgende M�glichkeiten nur nachdenken, wenn Du wirklich der Gefahr von Telefonterror ausgesetzt bist. a Telefonbucheintrag Ein wirksames Mittel sich vor Bel�stigungen zu sch�tzen, ist es, seine Nummer m�glichst geheim zu halten. Dazu geh�rt es, seine Nummer, wie in Abschnitt 2.2.1a beschrieben, in keine Fernsprechverzeichnisse eintragen zu lassen. Zudem sollte man sie nur an vertrauensw�rdige Freunde weitergeben und darauf verzichten, sie gegen�ber Firmen oder sonstigen Organisationen anzugeben. b Rufnummernwechsel Bist Du schon Opfer von Telefonterror, ist es m�glich sich (gegen Entgelt: bei der DTAG f�r 51,57 EUR) eine neue Nummer zuteilen zu lassen. Wie das funktioniert, verr�t Dir Deine Telefonanbieter - bei der Deutschen Telekom etwa unter 0800 330 1000. Bist Du ISDN-Kunde, hast Du es nat�rlich einfacher: in der Regel stehen Dir mehere MSNs zur Verf�gung - bei der Telekom beispielsweise zehn St�ck. Wirst Du nun auf einer MSN bel�stigt, weist Du einfach keinem Endger�t mehr diese Nummer zu und verwendest eine andere Nummer ... oder k�ndigst einfach diese MSN. c technische Abwehr i. CLIR Wie in Abschnitt 2.2.1c beschrieben, gibt es die M�glichkeit, alle Anrufe ohne Rufnummern�bermittlung abzuweisen - die meisten Terroranrufer machen wohl von der Rufnummernunterdr�ckung (CLIR) Gebrauch, um m�glichst anonym zu bleiben. Mit der Abweisung dieser CLIR-Anrufer d�rfte man wohl Ruhe haben ... (Ebenso kann man bei einigen Ger�ten auch nur vorher festgelegte Anrufer durchlassen.) Neben der Abweisung solcher Anrufer im Endger�t (also etwa �ber die Telefonanlage, falls diese eine solche Funktion unterst�tzt), erweist sich im Fall telefonischer Bel�stigungen eine generelle Abweisung aller CLIR-Anrufer �ber die Vermittlungsstelle (--> 2.2.1c ii) als einfachste M�glichkeit. ii. selektive Anrufweiterschaltung Besonders interessant ist auch die bereits erw�hnte selektive Anrufweiterschaltung (--> 2.2.1c iii): mit ihr kann Du vorher festgelegte Anrufer von Deinem Anschlu� wegleiten oder nur bestimmte (vertrauensw�rdige) Personen zu einer gesonderten MSN hinleiten. iii. Zusatzboxen Desweiteren gibt es Zusatzboxen, die man zwischen Telefondose und Telefon schaltet: dieses Ger�t nimmt alle Anrufe entgegen, schaltet aber nur die Anrufer auf Dein Telefon, die sich mittels einer Geheimzahl (die Du ihnen vorher gegeben hast) identifizieren k�nnen. Wer diese "VIP-PIN" nicht hat, wird abgewiesen. Ein entsprechendes Ger�t ist beispielsweise der "Cody-Man" ... Solltest Du solche Zusatzboxen im Fachhandel nicht mehr finden, wirst Du bestimmt auf dem Gebrauchtmarkt (eBay & Co.) f�ndig. iv. Anrufbeantworter Einen �hnlichen Effekt wie die zuvor genannte Zusatzbox hat u. U. schon ein einfacher Anrufbeantworter: La� einfach Deinen AB jedes Gespr�ch entgegennehmen und warte ab, wer sich meldet. Ist es ein Freund, nimm das Gespr�ch entgegen - ein Bel�stiger wird sicherlich vorher auflegen. Nicht zu verachten sei aber dennoch die Dummheit mancher Anrufer: einige haben sicherlich keine Scheu, Deinen Anrufbeantworter mit ihren Bel�stigungen zu besprechen. Dabei vergessen sie, da� solche Aufnahmen selbstverst�ndlich von Gerichten als Beweismittel gewertet werden. Solltest Du keinen Anrufbeantworter haben, dann k�nnte evtl. auch n�tzlich sein, alle Anrufer mittels AWS auf eine Mailbox zu schalten. Dazu w�rde sich die T-Net-Box anbieten, da diese evtl. schon in Deinem Telefonpaket enthalten ist. N�here Infos zur T-Net-Box findest Du sehr �bersichtlich in der TeleFAQ von Andreas Schael unter <http://www.asberlin.de/>. d Trillerpfeife Oft empfohlen: die Trillerpfeife, um den Anrufer zu schocken ... :) 2.5.1.2. Identit�t des Anrufers a �ber die CLIP Ein technisch weniger versierter Anrufer k�nnte sich nat�rlich nicht im Klaren dar�ber sein, da� seine Nummer evtl. �bertragen wird. Hast Du eine Rufnummernanzeige und das entsprechende Leistungsmerkmal (CLIP), siehst Du evtl. die Nummer des Anrufers. Wie in Punkt 2.2.2a beschrieben, darf man Dir nicht Auskunft dar�ber geben, wem diese Nummer geh�rt. F�r die Polizei oder die Staatsanwaltschaft stellt das allerdings kein Problem dar ... b Fangschaltung Du kannst versuchen, einen h�ufig anrufenden Bel�stiger mittels einer Fangschaltung zu identifizieren. N�heres siehe 2.2.2b. c �ber die Strafverfolgungsbeh�rden Du kannst die Arbeit, den Anrufer zu identifizieren, auch der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft �berlassen. Erl�uterung dazu findest Du in Punkt 2.5.1.3a. 2.5.1.3. Weiteres Vorgehen a strafrechtliche Ma�nahmen Wenn es Dir als angebracht erscheint, kann Du nat�rlich auch Strafanzeige erstatten: Je nach Art des Telefonterror kann etwa der Straftatbestand der K�rperverletzung (� 223 StGB) oder der Beleidigung (� 185 StGB) erf�llt sein. Wenn es sich um sexuelle Bel�stigungen dreht und der Anrufer auch schon Deine Kinder bedr�ngt hat, kann es sogar ein Fall von sexuellem Kindesmi�brauch (� 176 StGB) sein. Eine Anzeige kannst Du schriftlich oder m�ndlich bei der n�chsten Polizeistelle, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht erstatten. Das n�here wird man Dir dort erkl�ren Wenn Du nicht wei�t, wer Dich bel�stigt, gibt es die M�glichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. Das erspart Dir die M�he, selbst den Verursache herauszufinden. b zivilrechtliches Ma�nahmen Um zivilrechtliche Schritte einleiten zu k�nnen, mu�t Du erst einmal wissen, von wem die Bel�stigungen ausgehen - eine "Klage gegen Unbekannt" ist hier nat�rlich nicht m�glich. :) Wenn Du wei�t, wer der Misset�ter ist, kannst Du von ihm Unterlassung verlangen. Ergeht ein Unterlassungsurteil und er verst��t dagegen, zieht das f�r ihn empfindliche Strafen mit sich. Au�erdem kannst Du Dir von ihm Deinen Schaden ersetzen lassen (Kosten f�r die Fangschaltung, evtl. Arztkosten etc.) und u. U. Schmerzensgeld fordern. Zahlt er nicht freiwillig, steht Dir auch hier den Weg �ber das Gericht frei. Aber auch hier sei wieder darauf hingewiesen, da� Du Dich lieber von einem Anwalt beraten lassen solltest, bevor Du Klage einreichst oder �hnliches. 2.5.2. Telefonmarketing 2.5.2.1. Vorbeugung Auch hier gelten die zu Beginn in Punkt 2.2.1 genannten Hinweise wieder entsprechend. 2.5.2.2. Identit�t des Anrufers Viele Anrufer nennen nicht gleich ihren Namen - wenn Du nun ver�rgert reagierst und wutschnaubend fragst, wer er denn �berhaupt ist, werden die meisten Vertreter wohl einfach auflegen. Du kannst nat�rlich versuchen, Interesse vorzut�uschen, um den Anrufer so dazu zu bringen, seine Identit�t preiszugeben - auf diese Weise h�ttest Du einen Angriffspunkt f�r Dein weiteres Vorgehen. Aber Vorsicht: Auch m�ndliche Vertr�ge sind grunds�tzlich bindend! Auch ohne Unterschrift kann man ein Zeitschriftenabo abschlie�en oder ein Reise buchen ... Und wenn Du dem Anrufer Deine Kontonummer verr�tst oder mit ihm �ber das Alter Deiner Kinder plauderst, kann das vor Gericht als Beweis f�r einen Vertragsschlu� ausreichen. Also komm nicht auf dumme Gedanken. Sinnvoll ist es auch ein Gespr�chsprotokoll zu erstellen, also m�glichst genau den Gespr�chsverlauf mitzuschreiben: Der Anrufer wird bei jedem Werbekunden wohl die gleichen Argumente vorbringen und sein Gespr�ch immer gleich aufbauen. Durch eine m�glichst genaue Mitschrift l��t sich evtl. der Anrufer identifizieren bzw. es lassen sich andere Betroffenen finden. Keinesfalls sollest Du allerdings das Telefongespr�ch einfach so mitschneiden! Damit verletzt Du die Vertraulichkeit des Wortes, was in Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird (� 201 StGB). 2.5.2.3. Weiteres Vorgehen a Widerruf von Gesch�ften Falls Du Dich hast �berrumpeln lassen, irgendetwas zu kaufen, und Dich hinterher dar�ber �rgerst - keine Sorge: Du hast ein Widerrufsrecht. Zum einen nach den Haust�rvorschriften im BGB (� 312), zum anderen, da es sich um ein Fernabsatzgesetz handelt (�� 312b ff. BGB). b Schritte gegen den Anrufer Die Rechtslage bei unerw�nschten Werbeanrufen gegen�ber Privatpersonen ("Kaltakquise") ist analog zu der bei unerw�nschten Werbefaxen: sie sind jeweils nicht zul�ssig. Die Ma�nahmen, die Du einleiten kannst, sind also auch entsprechend gleich, siehe Abschnitt 2.2.3. 2.5.2.4. Besondere Formen a Meinungsforschung Meinungsforschungsinstitute haben eine besondere Stellung in der Rechtssprechung: hier ist es auch erlaubt, Deine Nummer zuf�llig aus dem Telefonbuch herauszusuchen und Dich anzurufen, ohne da� Du vorher zugestimmt hast. 2.5.3. Premium-Rate-Dienste Bei den sogenannten Premium-Rate-Diensten (0190-/0900-Hotlines) zahlst Du das Entgelt f�r eine Dienstleistung �ber Deine Telefonrechnung. Auf diese Weise kannst Du z. B. den Support f�r Deine neue Grafikkarte bezahlen oder auch einen der Services, die nach Mitternacht im Fernsehen beworben werden ... Diese 0190-Nummern (bald: 0900-Nummern) bieten so nat�rlich f�r beide Seiten gewissen Vorteile. Allerdings l��t sich dieses System leider auch mi�brauchen: unehrliche Anbieter versuchen, Leute dazuzubringen, ihre 0190-Nummer anzurufen, entweder ohne da� diese die Kosten f�r den Anruf kennen oder indem man sie mit fingierten Gr�nden zum Anruf bewegt. 2.5.3.1. Vorbeugung a Sperre Das Einfachste ist es nat�rlich, daf�r zu sorgen, da� von Deinem Anschlu� aus niemand eine 0190-Nummer anrufen kann. Das kannst Du zum einen durch eine Sperre im Endger�t bewirken - allerdings kann man diese leicht (durch Austausch des Telefons z. B.) umgehen. Sicherer ist da schon die Sperre �ber die Vermittlungsstelle: die Telekom z. B. richtet Dir f�r einmalig 7,73 EUR eine solche Sperre ein. b Wachsamkeit Aber auch mit etwas Aufmerksamkeit kannst Du viel bewirken. Oft versucht man, es dem Anruf schwer zu machen, eine 0190-Nummer als solche zu erkennen, indem man z. B. die Carriervorwahl der Telekom (01033) voransetzt oder die Nummer etwas umgruppiert: aus (01 90) 88 88 88 kann man mit etwas Phantasie 01 03301 90888888, (0103) 3 01 90 88 88 88 oder �hnliches machen, obwohl es immer die gleiche Nummer mit den gleichen Geb�hren bleibt. Auch wenn Dich jemand um einen R�ckruf bei einer 0190-Nummer bittet, solltest Du Dir das zweimal �berlegen - besonders wenn es sich dabei um einen Unbekannten handelt, der Dir eine Nachricht in Deinem Briefkasten oder eine Mitteilung auf Deinem Anrufbeantworter hinterlassen hat. Warte im Zweifelsfall ab, da� sich die Person bei Dir meldet! 2.5.3.2. Identit�t des Anbieters Die Identit�t eines Anbieters kann man leicht �ber den Betreiber der Nummer herausfinden. Die Vorgehensweise ist dabei die gleiche wie bei der Identifikation von Werbefaxern (--> 2.2.2 c ii). 2.5.3.3. weiteres Vorgehen Ein Ansprechpartner in solchen T�uschungsf�llen ist Deine Verbraucherzentrale oder ein Wettbewerbsverein (siehe auch 2.2.3 d). Diese k�nnen den Anbieter abmahnen, beispielsweise wenn die Telefongeb�hren f�r den Anruf bei der 0190-Nummer nicht angegeben worden sind. Wenn Du den Verdacht hast, da� es sich um Betrug handelt, kannst Du nat�rlich auch Strafanzeige bei einer Polizeistelle, der Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht stellen. 3. Verweise 3.1. Links zum Thema Fax-Werbung - Telefax-Rechtsprechung (RA Pietsch & Krapf): <http://www.lawyer-pietsch.de/online/telefax.htm> - Fax und Recht - eine unendliche Geschichte (JurPC): <http://www.jurpc.de/aufsatz/19980023.htm> 3.2. Links zum Thema Werbung allgemein - Sammlungen von Rufnummer (Mehrwertsdienste) und den dahinter steckenden Anbietern: <http://www.tarif-express.de/magazin/index.html> <http://www.optimasoftware.de/werbefaxe.htm> - Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen (TFFFFF oder T5F): <http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/> - Framstags freundlichem Folterfragebogen im Original: <http://www.ulm.ccc.de/chaos-seminar/spam/spam-bsdg-aufforderung.html> - Infos zum Thema Direktmarketing: <http://www.info-direktmarketing.de> - Infos zu den Robinsonlisten: <http://www.robinsonlist.de> - Infos zur Briefpost-Robinsonliste des DDV: <http://www.ddv.de/service/faq_348.html> - Infos zum Thema Adressenhandel und Werbung: <http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/inhalt6.htm> 3.3. Links zum Thema Telekommunikation - Ausf�hrliche Infos zu den Telekom-Leistungsmerkmalen und -Preisen, sowie den Schutz-M�glichkeiten durch Selektive Anrufweiterschaltung, T-NetBox, Anschluss-Sperren, CLIP/CLIR u.a. bei Andreas Schael: <http://www.asberlin.de/> 3.4. Links zum Thema Dialer - Dialer-FAQ: <http://www.hipology.de/usenet/dialerfaq> - Allgemeines: <http://www.dialerhilfe.de> <http://www.dialerschutz.de> - Rechtliches: <http://www.dialerundrecht.de> - Weitere Infos und Schutzsoftware ("YAW"): <http://www.trojaner-info.de> 4. Ein paar Worte zu dieser FAQ 4.1. Danksagungen Dank gilt jedem, der sich an der Erstellung dieses Dokumentes beteiligt hat, insbesondere Albert Krusbersky, Andreas Schael Bernd Sluka, Caspar Clemens Mierau, Christoph Garbers, Daniel Schall, Harald Effenberg, Jens M�ller, Karsten Peters Lutz Illigen, Rainer Zocholl, Sebastian Kuhnert, Ulf Schape und allen, die vergessen worden sind. *g* 4.2. Stand/�nderungen Diese Fassung wurde zuletzt ge�ndert am: 2002-08-18 (Version 1.007) Seit der letzten Fassung wurden folgende �nderungen vorgenommen: - 2.4.1.4.b neu 4.3. Copyright/Impressum Diese FAQ d�rft Ihr gerne (ganz oder auszugsweise) auf Eurer Internetseite ver�ffentlichen oder in sonstiger Form verbreiten. Vorraussetzung ist allerdings, da� daf�r kein Entgelt verlangt wird und da� der Auszug mit einer entsprechenden Quellenangabe ausgestattet ist. �ber einen kurzen Hinweis, da� Ihr die FAQ verwendet, w�rde sich der Maintainer trotzdem freuen. :) Ein Impressum f�r dieses Dokument (also f�r diese FAQ; nicht jedoch f�r Angebote, die diese FAQ eingebunden haben) findet Ihr unter <http://www.kh80.de/impressum.html>. 4.4. Das letzte Wort habt Ihr ... :) Verbesserungsvorschl�ge, Kritik oder auch Lob k�nnt Ihr gerne als Followup nach de.comm.abuse posten. Wenn Ihr lieber eine E-Mail schreiben m�chtet, schickt diese an den Maintainer dieser FAQ: Karsten Huppert <faq@kh80.de>. User Contributions:
[ Usenet FAQs | Web FAQs | Documents | RFC Index ]
Send corrections/additions to the FAQ Maintainer: Karsten Huppert <jaenner@neunzehnhundertachtzig.de>
Last Update March 27 2014 @ 02:11 PM
|
Comment about this article, ask questions, or add new information about this topic: