Search the FAQ Archives

3 - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M
N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
faqs.org - Internet FAQ Archives

<2002-08-18> Missbraeuchliche Nutzung von Fax, Telefon, SMS etc. (de.comm.abuse-FAQ)


[ Usenet FAQs | Web FAQs | Documents | RFC Index | Property taxes ]
archive-name: de/comm/abuse/faq
posting-frequency: every two weeks
URL: http://faq.kh80.de/dca/
URL: http://www.faqs.org/faqs/de/comm/abuse/faq/

See reader questions & answers on this topic! - Help others by sharing your knowledge
   ####################################################
   #   �nderungen seit der letzten Fassung:           #
   #                                                  #
   # - 2.4.1.4.b    neu                               #
   #                                                  #
   ####################################################



             H�ufig gestellte Fragen �ber die
             ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    missbr�uchliche Nutzung von Fax, Telefon, SMS etc.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
                 [FAQ zu de.comm.abuse]
                 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


Inhalt


1.           Allgemeines
1.1.         Wozu dient dieses Dokument?
1.2.         Was sollte man �ber de.comm.abuse wissen?
1.2.1.       Tagline und Charta
1.2.2.       Themenbereiche
1.2.3.       Usenet und Umgangsformen

2.           Mi�brauch von Telekommunikationsmitteln

2.1.         Allgemeines
2.1.1.       Darf man mir schreiben/mich anrufen/...? Ist Werbung
             erlaubt?
2.1.2.       Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
 a            - Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
 b            - B�rgerliches Gesetzbuch (BGB)
 c            - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

2.2.         Fax
2.2.1.       Vorbeugung
 a            - Telefonbucheintrag
 b            - Robinsonliste
 c            - technische Abwehr
 c i.         - Abweisung von CLIR-Anrufern am Endger�t
 c ii.        - Abweisung von CLIR-Anrufern in der VSt
 c iii.       - Selektive Anrufweiterschaltung
2.2.2.       Herkunft eines Faxes
 a            - �ber die CLIP
 b            - Fangschaltung
 c            - Auswertung des Faxes
 c i.         - R�ckfaxnummer
 c ii.        - beworbene Nummer
 c iii.       - beworbene Internetseite
2.2.3.       Weiteres Vorgehen
 a            - Schreiben an Anbieter
 b            - gerichtliche Schritte
 c            - Datenschutzbeh�rde
 d            - Verbraucherzentrale etc.

2.3.         SMS
2.3.1.       Vorbeugung
 a            - Telefonbucheintrag
 b            - Robinsonliste
2.3.2.       Herkunft der SMS
 a            - Absendernummer
 b            - Auswertung der SMS
2.3.3.       Weiteres Vorgehen
2.3.3.1.     Werbe-SMS
2.3.3.2.     Junk-SMS
2.3.4.       Besondere Formen
 a            - Hotelgutscheine

2.4.         Briefpost/Postwurf

2.4.1.       pers�nlich adressierte Sendungen
2.4.1.1.     Vorbeugung
 a            - Telefonbucheintrag
 b            - Robinsonliste
2.4.1.2.     Herkunft des Briefes
2.4.1.3.     Weiteres Vorgehen
 a            - Annahmeverweigerung
 b            - R�cksendung �ber R�ckumschlag
 c            - Weitere M�glichkeiten
2.4.1.4.     Besondere Formen
 a            - AOL
 b            - Gewinnversprechungen

2.4.2.       Postwurfsendungen
2.4.2.1.     Vorbeugung
2.4.2.2.     Herkunft der Sendung
2.4.2.3.     Weiteres Vorgehen

2.5.         Telefon

2.5.1.       private Bel�stigungen
2.5.1.1.     Vorbeugung
 a            - Telefonbucheintrag
 b            - technische Abwehr
 b i.         - CLIR
 b ii.        - selektive Anrufweiterschaltung
 b iii.       - Zusatzboxen
 b iv.        - Anrufbeantworter
 c            - Trillerpfeife
2.5.1.2.     Identit�t des Anrufers
 a            - �ber die CLIP
 b            - Fangschaltung
 c            - �ber die Strafverfolgungsbeh�rden
2.5.1.3.     Weiteres Vorgehen
 a            - strafrechtliche Ma�nahmen
 b            - zivilrechtliches Ma�nahmen

2.5.2.       Telefonmarketing
2.5.2.1.     Vorbeugung
2.5.2.2.     Identit�t des Anrufers
2.5.2.3.     Weiteres Vorgehen
 a            - Widerruf von Gesch�ften
 b            - Schritte gegen den Anrufer
2.5.2.4.     Besondere Formen
a            Meinungsforschung
2.5.3.       Premium-Rate-Dienste
2.5.3.1.     Vorbeugung
 a            - Sperre
 b            - Wachsamkeit
2.5.3.2.     Identit�t des Anbieters
2.5.3.3.     weiteres Vorgehen


3.           Verweise
3.1.         Links zum Thema Fax-Werbung
3.2.         Links zum Thema Werbung allgemein
3.3.         Links zum Thema Telekommunikation
3.4.         Links zum Thema Dialer

4.           Ein paar Worte zu dieser FAQ
4.1.         Danksagungen
4.2.         Stand/�nderungen
4.3.         Copyright/Impressum
4.4.         Das letzte Wort habt Ihr ... :)





1.           Allgemeines

1.1.         Wozu dient dieses Dokument?

Du liest gerade das Infoposting der Newsgruppe de.comm.abuse: dieses
14-t�gliche Posting soll eine kleine Einf�hrung in de.comm.abuse
bieten und dabei h�ufig gestellte Fragen (Frequently Asked Questions,
FAQ) beantworten.

Solltest Du �ber eine Internetseite an dieses Dokument gelangt sein
und sollten Dir Begriffe wie "Newsgruppe" oder "Usenet" gar nichts
sagen, sei Dir ein Blick auf eine einf�hrende Seite wie
<http://www.usenet-abc.de/> empfohlen.



1.2.         Was sollte man �ber de.comm.abuse wissen?

1.2.1.       Tagline und Charta

| de.comm.abuse     Missbraeuchliche Nutzung von Fax, Telefon, SMS etc.

| In dieser Gruppe geht es um den Mi�brauch der Kommunikationstechno-
| logien.
|
| On topic ist insbesondere unerw�nscht erhaltene Werbung per Fax, SMS,
| Telefon, ferner auch per Briefpost. Die Gruppe soll dazu dienen,
| Schutzm�glichkeiten aufzuzeigen, beim Ermitteln der Verursacher zu
| helfen und Tipps f�r Gegenma�nahmen zu geben.
|
| Off topic sind Diskussionen �ber die missbr�uchliche Nutzung von
| speziellen Kommunikationstechnologien, soweit hierf�r bereits
| speziellere Gruppen existieren. Dies trifft insbesondere auf
| Diskussionen �ber den Mi�brauch von E-Mail, Internet und Usenet zu.



1.2.2.       Themenbereiche

Wie in der Charta beschrieben sind hier in de.comm.abuse (kurz: dca)
s�mtliche Diskussionen rund um das Thema "Mi�brauch von
Kommunikationstechnologien" willkommen, au�er es gibt schon eine
andere Gruppe, die sich damit besch�ftigt.

So sind hier on topic:
- Tips zur Vorbeugung oder Abwehr von unerw�nschter erhaltener Werbung
- Informationen �ber derzeit umlaufende Werbung (per Fax, SMS, Telefon
  und per Post o. �.)
- Diskussion �ber Herkunft dieser Werbung
- Hilfestellung zur Vorgehensweise gegen den Verursacher
- Diskussionen rund um private Bel�stigungen via Telefon, SMS usw.
- Diskussionen �ber die Dialerproblematik

Off topic sind in de.comm.abuse Diskussionen �ber Werbung und
Bel�stigungen per E-Mail und in Newsgroups und sonstigen
Netzmi�brauch, da es hierf�r in de.admin.net-abuse.ALL spezielle
Newsgroups gibt:
- Postings �ber E-Mail-Werbung   	--> de.admin.net-abuse.mail
- Postings �ber Newsgruppen-Spam	--> de.admin.net-abuse.news
- Postings �ber sonstigen Netzmi�brauch	--> de.admin.net-abuse.misc



1.2.3.       Usenet und Umgangsformen

Auch wenn es eigentlich nicht mehr extra erw�hnt werden m��te, gelten
hier nat�rlich die in de.ALL �blichen Umgangsformen:

Was man tun und lassen sollte, ist den Info-Postings der Newsgruppe
news:de.newusers.infos zu entnehmen. Zumindest aber solltet Ihr Euch
die Netiquette (<http://www.kirchwitz.de/~amk/dni/netiquette>) sowie
eine Anleitung zum richtigen Zitieren (<http://learn.to/quote>)
durchlesen.



2.           Mi�brauch von Telekommunikationsmitteln

2.1.         Allgemeines

2.1.1.       Darf man mir schreiben/mich anrufen/...? Ist Werbung
             erlaubt?

Nat�rlich ist es grunds�tzlich erlaubt, Dir ein Fax zu senden, Dich
anzurufen, Dir eine SMS zu schicken usw. Ebenso ist Werbung
grunds�tzlich erlaubt, da Werbung ja auch wichtig ist, ein Unternehmen
bzw. dessen Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen.

Allerdings kannst Du in verschiedenen Situationen bestimmen, da�
einzelne Privatpersonen oder Firmen sich nicht mehr bei Dir melden
d�rfen. Dazu kommen F�lle, in denen eine bestimmte Art der
Kontaktaufnahme (Werbung, Bel�stigungen) auch ohne vorheriges Verbot
nicht gestattet ist.



2.1.2.       Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

a            Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Dieses Gesetz regelt den Datenschutz in Beh�rden sowie in
Privatunternehmen. Die Rechte, die f�r Dich daraus resultieren:
- man mu� Dir Auskunft erteilen, welche Daten man �ber Dich
  gespeichert hat.
- man mu� Dir Auskunft erteilen, warum diese Daten gespeichert wurden.
- man mu� Dir Auskunft erteilen, woher man diese Daten hat.
- man mu� Dir Auskunft erteilen, ob und an wen man diese Daten bereits
  weitergegeben hat.
- man mu� diese Daten unverz�glich l�schen bzw. sperren.
- man mu� es unterlassen, in Zukunft weitere Daten �ber Dich zu
  speichern.
- man mu� Daten, die bereits an Dritte weitergegeben wurden, sperren
  lassen.

Au�erdem hast Du die M�glichkeit, Dich an die zust�ndige
Datenschutzbeh�rde zu wenden, wenn man Deinen Forderungen nicht
nachkommt.


b            B�rgerliches Gesetzbuch (BGB)

Dieses Gesetz ist das Kernst�ck des deutschen Privatrechts. Aus ihm
ergibt sich zum Beispiel, da� man St�rungen seines Eigentums (etwa
durch Einwerfen von Werbereklame in den Briefkasten) nicht dulden mu�
und dagegen eine Unterlassung erwirken kann (� 823 Abs. 1 i.V.m. ��
1004, 903, 862 BGB).


c            Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Dieses Gesetz trifft Regelungen zu Werbungen, die nicht lauter
(=rechtsm��ig) sind. Verst��t Werbung gegen die guten Sitten, kann man
eine Unterlassung verlangen und sogar den durch diese Werbung
entstandenen Schaden fordern (� 1 UWG).



2.2.         Fax

2.2.1.       Vorbeugung

a            Telefonbucheintrag

Die Versender k�nnen nur Faxe an Leute schicken, deren Nummer sie
haben. Also mu�t Du verhindern, da� sie an Deine Nummer kommen. Aber
woher kriegt man Deine Nummer?

Gr��tenteils wohl aus den �ffentlichen Fernsprechverzeichnissen - mit
Hilfe von Telefonbuch-CDs ist es kein Problem, beliebig viele
Faxnummern zu exportieren. Daher ist es ratsam, seine Nummer nicht auf
solche CD kommen zu lassen:

Die Deutsche Telekom zum Beispiel bietet f�r die �ffentlichen
Verzeichnisse folgende Eintragm�glichkeiten:
  - Telefonbuch
  - Auskunft
  - elektronische Verzeichnisse (CDs, Internet)
Ob Deine Faxnummer in den elektronischen Verzeichnissen eingetragen
ist, kannst Du etwa unter <http://www.telefonbuch.de> herausbekommen.
Ist sie es, kannst Du Deine Nummer, wenn Du Telekom-Kunde bist, mit
einem Anruf bei der 0800 330 62 11 l�schen lassen, ansonsten bei
Deinem Anbieter.

Dann w�re nat�rlich auch noch m�glich, da� man Deine Nummern �ber
Dritte bekommen hat, also von Firmen, denen gegen�ber Du Deine
Faxnummer angegeben hast. Also ist es ratsam, Deine Faxnummer nur mit
Bedacht herauszugeben.

Allerdings h�ufen sich in letzter Zeit F�lle, in denen von
irgendjemandem beispielsweise alle MSNs eines ISDN-Anschlusses
nacheinander durchgetestet wurden, ob an ihnen ein Faxger�t h�ngt ...
Die Spamer werden also einfallsreicher, weswegen ein Nichteintrag
keine absolute Sicherheit bringt. :(


b            Robinsonliste

Es gibt eine sogenannte Robinsonliste. Eine solche Liste hat zun�chst
f�r Briefwerbung existiert, danach wurden auch andere Listen
gegr�ndet, u. a. eben f�r Telefaxwerbung.

Das System der Robinsonlisten funktioniert folgenderma�en: Du tr�gst
Dich mit Deiner Faxnummer in eine Liste ein. Diese Liste wird an
Anbieter von Telefax-Mehrwertdiensten weitergeleitet, von denen Deine
Nummer zur Verwertung gesperrt wird. Informieren kannst Du Dich unter
<http://www.robinsonliste.de>.

Die Frage bleibt jedoch nach dem Sinn, da sich wohl die meisten
extensiven Spamer nicht an solchen Projekten beteiligen. Au�erdem gibt
es von einigen Seiten Bedenken, da� Deine Daten vielleicht in die
falschen H�nde geraten k�nnten.


c            technische Abwehr

i.           Abweisung von CLIR-Anrufern am Endger�t

Zu einer M�glichkeit der technischen Abwehr ben�tigt man das
Leistungsmerkmal CLIP (Calling Line Identification Presentation =
Anzeige der Rufnummer bei eingehenden Verbindungen). Der Hintergrund
ist der, da� die meisten Fax-Spamer keine Rufnummer �bermitteln. Daher
bietet sich die M�glichkeit an, da� man alle Faxe abweist, d. h. nicht
annimmt, die keine Nummer �bermitteln.

Hast Du einen ISDN-Anschlu� und einen PC mit ISDN-Karte, kannst Du z.
B. das Freeware-Tool "Power-ISDN-Monitor"
(<http://www.powerisdnmonitor.de>) nutzen.

Die Nachteile liegen jedoch auf der Hand: Nicht nur Spamer
unterdr�cken ihre Nummer sondern auch Privatpersonen - etwa wenn man
einen alten Anschlu� hat oder grunds�tzlich bei einem Nichteintrag.
Au�erdem mu� man neben dem entsprechenden Leistungsmerkmal auch �ber
die passende Hard-/Software verf�gen. Zudem wird man nicht um einen
ISDN-Anschlu� umhinkommen, da es Endger�te mit den ben�tigten Features
anscheinend nicht in der Analogversion gibt.

F�r Nutzer von Mailboxsystemen wie etwa der T-Net-Box ist diese
Methode wohl auch uninteressant, da� die Faxe ja meistens gar nicht
mit den Entger�ten "in Ber�hrung" kommen, bevor sie die Mailbox
erreichen.

ii.          Abweisung von CLIR-Anrufern in der VSt

Anrufer ohne CLIP lassen sich allerdings auch schon in der
Vermittlungsstelle abweisen. Zumindest bietet die Deutsche Telekom
ihren Kunden ein entsprechendes Leistungsmerkmal ("Abweisung
unbekannter Anrufer", ISDN: Leist.nr. 61149, Analog: Leist.nr.: 61148)
kostenlos an. Allerdings gilt diese Abweisung f�r den gesamten
Anschlu� (bei ISDN also f�r alle MSNs) und ist nicht kurzfristig
abschaltbar - so wirst Du also unter Umst�nden also telefonisch nur
noch schwer erreichbar sein ...

iii.         Selektive Anrufweiterschaltung

Seit 1. Februar 2002 bietet die Telekom sowohl f�r ISDN- als auch
Analoganschl�sse die "selektive Anrufweiterschaltung" (ISDN: Leist.nr.
61147; Analog: Leist.nr. 61146). Diese Leistungsmerkmal kostet 1,03
EUR pro Monat und funktioniert �hnlich wie eine Standard-AWS: Du legst
auch hier eine Zielrufnummer fest, zu der Anrufer weitergeschaltet
werden. Der Unterschied ist allerdings, da� Du festlegen kannst, wer
weitergeschaltet wird. Das geschieht, indem Du bis zu 10
Ursprungsbereiche bestimmst: dabei kannst Du Vorwahlen (z. B. 0511/*
oder auch nur 09*), Rufnummernbl�cke (z. B. 089/1234*) oder auch
bestimmte Rufnummern w�hlen (z. B. 030/7654321).

Der entscheidende Unterschied zu �hnlichen Funktionen, die einige
Endger�te anbieten, ist, da� die Vermittlungsstelle auch Anrufer
pr�fen und entsprechend weiterschalten, die ihre Nummer mittels CLIR
unterdr�cken.

So ist es m�glich, da� Du z. B. nachts alle Faxe, die nicht aus Deiner
Region stammen, ins Nirwana schickst. Du kannst nat�rlich auch nur
Faxe aus bestimmten St�dten, in denen Du die Spam-Herde vermutest,
wegleiten. Oder durch l��t nur Faxe von vorher festgelegten Personen
durch. Oder ...



2.2.2.       Herkunft eines Faxes

Es mehrere Merkmale, �ber die man die Identit�t eines Absenders
herausbekommen kann.

a            �ber die CLIP

Wie bereits erw�hnt gibt es die M�glichkeit, da� bei einer Verbindung
zu Dir die Nummer des Absenders �bermittelt wird (CLIP). Generell kann
man der Echtheit dieser Nummer schon vertrauen, jedoch gibt es die
M�glichkeit, dies sei der Vollst�ndigkeit halber erw�hnt, die
Rufnummernanzeige seitens des Anrufers zu ver�ndern (Dieses
Leistungsmerkmal nennt sich "CLIP - No Screening" und wird
Anlagenanschl�ssen angeboten. Allerdings sieht der Angerufene, sofern
das Endger�t dies unterst�tzt, da� die Nummer nicht ge"screen"t wurde,
also vom Anrufer ver�ndert worden sein kann).

Achtung: CLIP ist nicht mit der ID-Line (Name, Nummer, Datum, Uhrzeit,
Seitenzahl etc.) auf dem Fax zu verwechseln: Letztere kann n�mlich
nach Belieben vom jeweiligen Versender erstellt und ver�ndert werden.

Nun hat man die Nummer des Anrufers und dann? Es ist in Deutschland
(anders als etwa in �sterreich oder der Schweiz) der Auskunft
verboten, einen Teilnehmer nur anhand der Rufnummer zu identifizieren
(� 14 IV TDSV). Ebenso ist es gem. dem BDSG nicht gestatten, eine
Telefonbuch-CD mit einer M�glichkeit zur R�ckw�rtssuche anzubieten ...
Jedoch ist der private, nicht-gewerbliche Einsatz solcher Software
nicht verboten. So wird z. B. f�r die Telefonbuch-CD "klickTel" das
Zusatztool "RufIdent" im Ausland angeboten, womit man den Anrufer
identifizieren kann, allerdings nur, wenn er auch auf der
Telefonbuch-CD eingetragen ist. Und dies ist meistens leider nicht der
Fall.

Wer die M�glichkeit hat, den Namen der Teilnehmer zu bestimmen, sind
freilich die Strafverfolgungsbeh�rden ...


b            Fangschaltung

Es gibt die M�glichkeit, eine Fangschaltung zu beantragen. F�r
Telekom-Kunden nennt sich das "Identifizieren" (ISDN: "MCID",
Leistungsnr. 04091; Analog: Leistungsnr. 18408) und geht m�chtig ins
Geld:
 - erster Tag: 10,32 Euro
 - zweiter bis vierter Tag: je 5,16 Euro
 - f�nfter bis neunter Tag: je 2,58 Euro
 - ab dem zehnten Tag: je 0,52 Euro
Um einen Teilnehmer zu fangen, mu�t Du entweder kurz nach Ende der
Verbindung eine Tastenkombination dr�cken oder Du kannst bestimmen,
da� Dein Telekommunikationsanbieter die Nummern aller ankommenden
Anrufer feststellt. Darauf hin wird man Dir mitteilen, wem der
Anschlu� geh�rt - ebenso wird der Anrufer informiert, da� er gefangen
wurde (au�er es gibt wichtige Gr�nde dies nicht zu tun).

Allerdings bietet eine solche Fangschaltung f�r denjenigen, der sie
einrichtet, ein hohes Mi�brauchspotential - schlie�lich kann man auf
diese Weise die Rufnummernunterdr�ckung des Anrufers umgehen. Daher
mu�t Du Deinem Anbieter ein berechtigtes Interesse nachweisen (also
etwa massive Bel�stigungen).

Die Rechtsgrundlage bietet � 89 Abs. 2 Nr. 3b TKG.


c            Auswertung des Faxes

i.           R�ckfaxnummer

Oft stehen auf den Fax Vermerke wie "Wenn Sie keine Faxe mehr wollen,
faxen Sie an ...". Meist sind es 0180er oder 012er Nummern. 012er
Nummern sind recht neu, es handelt sich dabei um "Innovative Dienste"
(--> Unified-Messaging). Verwendet werden oft die 01212-Nummern von
web.de, f�r die pro 30 Sekunden Verbindung 6 ct. Geb�hren anfallen.

ii.          beworbene Nummer

Oft handelt es sich bei diesen Faxen um Werbung f�r
Premium-Rate-Dienste (0190- bzw. 0900-Nummern) oder f�r sogenannte
Auskunftsdienste (118*). �ber die Seite der RegTP
(<http://www.regtp.de> -> "Regulierung Telekommunikation" ->
"Nummernverwaltung" -> "Premium Rate Dienste" bzw. "Auskunftsdienst")
kannst Du Dir eine Liste laden, welchem Betreiber der entsprechende
Rufnummernblock (z. B. alle Nummern, die mit 0190 123 anfangen) bzw.
die Auskunftsnummer (z. B. 11855) zugewiesen ist. Auf der Seite der
RegTP gibt es au�erdem eine Liste mit den Kontaktadressen der
Betreiber. An diese kannst Du Dich dann wenden, um den Namen des
Anbieters dieser Nummer herauszufinden.

Beispiel: Ist die Deutsche Telekom der Betreiber, kannst Du bei einer
eigens eingerichteten Servicehotline den Anbieter erfragen:
0800 330 1900   f�r Nummer 0190-1 bis 0190-9
0800 330 0900   f�r Nummer 0190-0* und 0900*

iii.         beworbene Internetseite

Manchmal wird eine Internetseite angegeben. Du kannst relativ einfach
herausfinden, auf wen diese Seite gemeldet ist, etwa �ber
<http://www.iks-jena.de/cgi-bin/whois/> oder <http://samspade.org/t/>.



2.2.3.       Weiteres Vorgehen

a            Schreiben an Anbieter

Wenn Du nun den Absender des Faxes kennst, kannst Du Dich an ihn
wenden, und ihn zur Unterlassung auffordern und au�erdem erfragen, wo
er Deine Daten her hat, wie das im Abschnitt 2.1.2. beschrieben wurde.
Da solche Schreiben ja immer gleich sind, ist es empfehlenswert sich
eine Vorlage anzufertigen oder sich solche eine Vorlage zu besorgen.
Empfehlenswert ist beispielsweise "Thoms Fassung von Framstags
freundlichem Folterfragebogen" ("T5F":
<http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/>).


b            gerichtliche Schritte

Deine in Abschnitt 2.1.2. erw�hnten Rechte kannst Du nat�rlich auch
gerichtlich durchsetzen ... bzw. durchzusetzen versuchen, denn Recht
haben und Recht bekommen ist nicht das Gleiche. Wer den gerichtlichen
Weg w�hlt, sollte sich bewu�t sein, da� er damit auch ein finanzielles
Risiko eingeht.

Sollte Dich das aber nicht abschrecken, w�re eine Beratung durch einen
Anwalt empfehlenswert, damit er Dir das weitere Vorgehen erkl�ren
kann.


c            Datenschutzbeh�rde

Sollte der Anbieter auf Dein Schreiben nicht reagieren oder hast Du
den Anbieter nicht ermitteln k�nnen, kannst Du Dich an die jeweilige
Datenschutzbeh�rde wenden. Diese wirkt dann auf den Anbieter ein bzw.
versucht ihn f�r Dich ermittelt.

Wer zust�ndig ist, h�ngt vom Sitz des Anbieters ab. Welches die
zust�ndige Datenschutzbeh�rde f�r den nicht-�ffentlichen Bereich ist,
ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich: Manchmal ist der
Landkreis zust�ndig, der Landesdatenschutzbeauftragte selbst oder etwa
das Innenministerium.


d            Verbraucherzentrale etc.

Zudem gibt es f�r Dich noch die M�glichkeit, Dich an eine
Verbraucherzentrale bzw. eine Organisation wie die Zentrale zur
Bek�mpfung unlauteren Wettbewerbs zu wenden. Diese haben die
M�glichkeit, den Faxversender wegen bestimmter Gesetzesverst��e (hier:
� 1 UWG) abzumahnen.

Deine �rtliche Verbraucherzentrale findest Du im Telefonbuch. Die
Wettbewerbszentrale ist im Internet unter
<http://www.wettbewerbszentrale.de> zu erreichen - dort bietet man Dir
auch eine Online-Beschwerdestelle unter
<http://212.79.56.164/wbz/beschwerde.asp> an.



2.3.         SMS

2.3.1.       Vorbeugung

a            Telefonbucheintrag

�hnlich wie bei den Faxnummern werden auch hier die Mobilfunknummern
gelegentlich aus den Telefonb�chern exportiert - besonders wenn die
Werbe-SMS Dich pers�nlich mit Namen anspricht. L�sungsansatz ist
hierbei der gleiche wie der im Abschnitt 2.2.1a erw�hnte.

Es sei aber erw�hnt, da� viele Werbe-SMS einfach auf "gut Gl�ck"
verschickt werden - als man probiert z. B. alle Nummern von 0170
2000000 bis 0170 2099999 durch.


b            Robinsonliste

Es gibt mittlerweile auch eine SMS-Robinsonliste (siehe 2.2.1b).
Eintragen kann man sich �ber die Seite <http://www.robinsonliste.de>.
Die bei der Fax-Robinsonliste gemachten Bemerkungen gelten auch hier.



2.3.2.       Herkunft der SMS

a            Absendernummer

Die Absendernummer der SMS ist relativ nichtssagend, da sie frei
w�hlbar ist. Auch mit der Nummer der SMS-Zentrale kann man (bzw.
kannst Du) wohl nicht viel anfangen.


b            Auswertung der SMS

Die Art und Weise, wie Du anhand von beworbenen Nummern oder
Internetseite den Absender herausbekommen kannst, ist die gleiche wie
bei den Werbefaxen (--> 2.2.2c).



2.3.3.       Weiteres Vorgehen

2.3.3.1.     Werbe-SMS

Auch das Vorgehen gegen die Versender von ungewollten SMS ist gleich
dem gegen die Faxversender (--> 2.2.3).



2.3.3.2.     Junk-SMS

Falls sich jemand einen Scherz macht, und Dich �ber ein Webportal mit
sinnlosen SMS bombardiert, kannst Du Dich von diesem Anbieter auf eine
"Black List" setzen lassen - das bewirkt, da� Dir von dort aus niemand
mehr Nachrichten verschicken kann. Wie das geht, ist meist auf deren
Internetseite beschrieben, ansonsten wende Dich einfach per E-Mail an
den Anbieter direkt.



2.3.4.       Besondere Formen

a            Hotelgutscheine

H�ufige Form von SMS-Werbung sind die Hotelgutscheine. Dabei werden
Nachrichten verschickt wie etwa:

| F�r Sie wurde ein HOTELGUTSCHEIN hinterlegt! Infos unter 0180-5******

Entgegen eines Ger�chtes wird man nicht automatisch auf eine
0190-Nummer weitergeleitet wodurch /f�r Dich/ Unsummen an
Telefongeb�hren entstehen - das ist technisch auch gar nicht m�glich.
Ein Anruf bei einer 01805-Nummer kostet aus dem Festnetz der DTAG 12
ct/Min., mehr nicht.

Der Sinn dieser SMS liegt eher darin, Dich mit einem Hotelgutschein zu
einem Zeitschriftenabo, einer Reise zu locken.



2.4.         Briefpost/Postwurf

2.4.1.       pers�nlich adressierte Sendungen

2.4.1.1.     Vorbeugung

a            Telefonbucheintrag

Auch hier besteht die M�glichkeit, da� man Deine Adresse aus von einer
Telefonbuch-CD exportiert hat. In dem Fall w�ren die im Abschnitt
2.2.1a genannten Schritte (statt auf die Faxnummer) auf Deine
Stra�enangaben anzuwenden.

M�glich ist allerdings auch, da� man Deine Anschrift von
Adressh�ndlern hat, die diese wiederum z. B. von Deinem
Telekommunikationsanbieter bezogen haben - dazu h�ttest Du einfach nur
ein Kreuzchen auf Deinem Vertrag machen m�ssen. Um sicher zu gehen,
kannst Du Deinen TK-Anbieter anschreiben und um Stellungnahme bitten.
Einen Vordruck findest Du etwa unter
<http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/6_2.htm>.


b            Robinsonliste

Im Gegensatz zu den Zweifeln, die gegen�ber den anderen Robinsonlisten
(f�r Fax, E-Mail, SMS; -> 2.2.1b) gibt, hat sich die Robinsonliste der
DDV f�r Briefpost etabliert. Eine Eintragung ist sinnvoll. N�heres
unter <http://www.robinsonliste.de/>



2.4.1.2.     Herkunft des Briefes

Das l��t sich schnell beantworten: Die Antwortadresse ist wohl
irgendwo auf dem Brief angegeben. :)



2.4.1.3.     Weiteres Vorgehen

a            Annahmeverweigerung

Bevor Du einen Werbebrief in die M�lltonne wirfst, ist es allemal
besser, ihn dem Absender wieder zur�ckzuschicken. Dies geht einfach,
indem Du Deine Adresse durchstreichst und den Brief unge�ffnet (!) mit
dem Vermerk "Annahme verweigert" in den n�chsten Briefkasten
einwirfst.

Zum Sinn der Annahmeverweigerung: Hierbei ist zu unterscheiden
zwischen Standardbriefen oder Massendrucksachen (sog. "Infopost").
Standardbriefe werden dem Absender wieder zur�ckgeschickt - bei
Infopost kommt es darauf an: Sie wird fast immer vereinbarungsgem��
von der Deutschen Post bei Nichtzustellbarkeit vernichtet, es sei denn
auf dem Brief ist eine Vorausverf�gung vermerkt. Beispiele:

- Falls unzustellbar, zur�ck!
- Wenn Empf�nger verzogen, nachsenden!
  Anschriftenberichtigungskarte mit neuer Anschrift!

Auch wenn die DPAG die zur�ckgeschickte Infopost vernichtet, kannst Du
nat�rlich den Standpunkt vertreten, da� Du f�r unerw�nschte Werbung
nicht auch noch die Entsorgungskosten tragen solltest und da� die
Kosten hierf�r (indirekt �ber das Porto) besser vom Versender getragen
werden sollten ...


b            R�cksendung �ber R�ckumschlag

In vielen Werbebriefen liegt ein R�ckumschlag bei - nutze diesen
Umschlag und stopfe dort das ganze Material rein, das Dir der Werber
geschickt hat. Zukleben und ab in den n�chsten Briefkasten. So kriegt
der Absender seine Werbung auf jeden Fall zur�ck - und da ihm das
�ffnen und Bearbeiten Zeit und Geld kostet, wird er Dich wohl von
seiner Mailingliste streichen. Nat�rlich kannst Du beispielsweise noch
einen T5F beif�gen.

Dabei mu�t Du diesen R�ckumschlag nicht frankieren, wenn �ber der
Anschrift der Vermerk "Antwort" steht: ein solcher Vermerk f�hrt dazu,
da� der Empf�nger neben dem anfallenden Porto f�r den Brief nur ein
geringeres "Straf"porto bezahlen mu�. Allerdings mu� er dann diesen
Brief auch annehmen. Was in dem Frankierfeld steht (ob nun "Entgelt
zahlt Empf�nger" oder "Bitte ausreichend freimachen" oder "Bitte
freimachen, falls Marke zur Hand") ist nur eine mehr oder weniger
freundliche Bitte.

Von dem "Trick", das Wort Antwort durchzustreichen, um den Empf�nger
durch ein h�heres Porto wirtschaftlich zu schaden, ist eher abzuraten,
da er in diesem Fall auch die Annahme des Briefes verweigern k�nnte.


c            Weitere M�glichkeiten

Die weiteren M�glichkeiten zum Vorgehen gegen die Versender von
ungewollten Briefpost entsprechen denen zum Vorgehen gegen die
Faxversender (--> 2.2.3).



2.4.1.4.     Besondere Formen

a            AOL

Jeder hat bestimmt schon einmal von America Online eine CD mit deren
Zugangssoftware bekommen. Entsprechend besch�ftigen sich auch
regelm��ig in de.comm.abuse einige Leute mit diesem Internetanbieter.
Dabei wurden bisher folgende Erkenntnisse zusammengetragen:

AOL verschickt seine Werbung anscheinend nicht selbst, sondern
beauftragt mehrere externe Adressh�ndler - dabei kommt der Provider
mit Deinen Daten gar nicht in Kontakt. Willst Du Dich nun an den
entsprechenden Adressh�ndler wenden, um ihm beispielsweise einen T5F
zu schicken, mu�t Du AOL erst den sogenannten "Promocode", der sich
neben der Anschrift auf der Werbesendung befindet, mitteilen. Anhand
dieses individuellen Codes kann America Online den Adressh�ndler
identifizieren und Dir dessen Kontaktadresse mitteilen.

Wer dar�ber nachdenkt, was man statt Zur�ck-zum-Absender und
Ab-in-den-M�ll noch mit den AOL-CDs machen kann, kann sich vielleicht
auf folgenden Seiten ein paar Anregungen besorgen:
- <http://www.nomoreaolcds.org>
- <http://www.chez.com/amiel/boom/cd.html>
- <http://www.earthplaza.com/aoldisks/>
- <http://www.netcomuk.co.uk/~wwl/cdzap.html>

Besonders letzteres sei aber nicht zum Nachahmen empfohlen ... ;-)


b            Gewinnversprechungen

Eine h�ufige Form von Briefwerbung sind Gewinnzusagen: man vermittelt
Dir den Eindruck, Du h�ttest bei einem Preisausschreiben mehrere
Tausend Euro gewonnen  und m��test nur noch irgendetwas aus dem
beiliegenden Prospekt bestellen, um an Deinen Gewinn heranzukommen.

Wenn Du Dir den Brief genau durchliest, stellst Du vielleicht fest,
da� Du mit der Bestellung doch noch nicht gewonnen hast, sondern nur
in die n�chste Spielrunde kommst und Deine Chancen auf einen Gewinn
wahrst o. �. ... Selbst wenn Du eine solche Formulierung nicht
entdeckst: einen Gewinn wird man Dir ganz bestimmt nicht auszahlen.
Gehe davon aus, da� es sich um Bauernf�ngerei handelt und la� die
Finger davon.

Es sei aber erw�hnt, da� es seit Mitte 2000 eine Vorschrift gibt, nach
der Du einen Anspruch auf den Dir zusagten Gewinn hast (� 661a BGB).
Dazu gen�gt es sogar schon, da� man den Anschein erweckt, Du h�ttest
gewonnen. Jedoch wird man von einem Anspruch alleine nicht reich, man
mu� ihn zun�chst einmal durchsetzen - und daran wird es scheitern:
bevor Du Dein Geld einklagen kannst, mu�t Du herausfinden, wer hinter
der Gewinnversprechung steckt - das sind meistens Briefkastenfirmen im
Ausland. Selbst wenn Du den Verantwortlichen ausfindig machst und
einen Titel gegen ihn erwirkst, w�re es m�glich, da� die Firma
inzwischen pleite ist, und Du trotz gewonnenen Prozesses auf den
Kosten (Deine Anwaltskosten und die Gerichtskosten) sitzen bleibst.

Sinnvoll w�re ein gerichtliches Durchsetzen Deines Anspruches
allenfalls, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die auch f�r
solche F�lle s�mtliche Kosten �bernimmt ...



2.4.2.       Postwurfsendungen

2.4.2.1.     Vorbeugung

Abhilfe gegen Prospekte sollte schon ein Auskleber "Keine Werbung
einwerfen" schaffen. Einen solchen Aufkleber gibt es wohl in den
meisten Zeitschriftengesch�ften oder beim DDV unter Tel. (06 11) 9 77
93-30.

Wenn Du auch etwas gegen den Empfang von kostenlosen Wochenzeitungen
machen m�chtest, hilft dieser Aufkleber nicht - dazu mu�t Du dann an
Deinem Briefkasten einen expliziten Vermerk anbringen, da� Du einer
Lieferung widersprichst ("Keinen Wochenspiegel einwerfen" o. �.).



2.4.2.2.     Herkunft der Sendung

Auch hier ist die Antwort wieder schnell gegeben: Der Absender ist
meist angegeben (bei Zeitungen im Impressum).



2.4.2.3.     Weiteres Vorgehen

Hier ist die Lage anders als in den vorherigen Fallen:
Datenschutzgesetze kommen nicht mehr zur Anwendung. Du kannst
allerdings einen Unterlassungsanspruch nach dem BGB gelten machen, was
der Bundesgerichtshof in einer seiner Entscheidungen auch
grunds�tzlich bejaht hat.

Fordere den Urheber der Werbung auf, Dich k�nftig mit seiner Werbung
zu verschonen - am besten mit Hinweis auf das BGH-Urteil. Das k�nnte
sich dann etwa so anh�ren:

| Ihre Mi�achtung meiner Forderung, keine Werbung einzuwerfen, gilt i. S.
| v. �� 1004, 903 BGB als Beeintr�chtigung, wodurch sich f�r mich gegen
| Sie ein Unterlassungsanspruch ergibt. Diesen Anspruch hat der BGH mit
| einer Entscheidung vom 20. Dezember 1988 in einem �hnlich gearteten
| Fall grunds�tzlich best�tigt (Aktenzeichen VI ZR 182/88).



2.5.         Telefon

2.5.1.       private Bel�stigungen

Manche Menschen finden Gefallen daran, z. T. wildfremde Personen mit
n�chtlichen Anrufen um den Schlaf zu bringen, sie am Telefon zu
beleidigen oder gar sexuell zu bel�stigen.



2.5.1.1.     Vorbeugung

Um sich davor zu sch�tzen, gibt es einige wirkungsvolle
Vorbeugungsma�nahmen. Allerdings sei ausdr�cklich darauf hingewiesen,
da� Du es mit ihnen nicht nur �belt�tern schwierig machst, an Dich
heranzutreten, sondern es auch Freunden und Verwandten erschwerst,
Dich in einem Notfall zu erreichen. Daher solltest Du �ber folgende
M�glichkeiten nur nachdenken, wenn Du wirklich der Gefahr von
Telefonterror ausgesetzt bist.

a            Telefonbucheintrag

Ein wirksames Mittel sich vor Bel�stigungen zu sch�tzen, ist es, seine
Nummer m�glichst geheim zu halten. Dazu geh�rt es, seine Nummer, wie
in Abschnitt 2.2.1a beschrieben, in keine Fernsprechverzeichnisse
eintragen zu lassen. Zudem sollte man sie nur an vertrauensw�rdige
Freunde weitergeben und darauf verzichten, sie gegen�ber Firmen oder
sonstigen Organisationen anzugeben.

b            Rufnummernwechsel

Bist Du schon Opfer von Telefonterror, ist es m�glich sich (gegen
Entgelt: bei der DTAG f�r 51,57 EUR) eine neue Nummer zuteilen zu
lassen. Wie das funktioniert, verr�t Dir Deine Telefonanbieter - bei
der Deutschen Telekom etwa unter 0800 330 1000.

Bist Du ISDN-Kunde, hast Du es nat�rlich einfacher: in der Regel
stehen Dir mehere MSNs zur Verf�gung - bei der Telekom beispielsweise
zehn St�ck. Wirst Du nun auf einer MSN bel�stigt, weist Du einfach
keinem Endger�t mehr diese Nummer zu und verwendest eine andere Nummer
... oder k�ndigst einfach diese MSN.


c            technische Abwehr

i.           CLIR

Wie in Abschnitt 2.2.1c beschrieben, gibt es die M�glichkeit, alle
Anrufe ohne Rufnummern�bermittlung abzuweisen - die meisten
Terroranrufer machen wohl von der Rufnummernunterdr�ckung (CLIR)
Gebrauch, um m�glichst anonym zu bleiben. Mit der Abweisung dieser
CLIR-Anrufer d�rfte man wohl Ruhe haben ... (Ebenso kann man bei
einigen Ger�ten auch nur vorher festgelegte Anrufer durchlassen.)

Neben der Abweisung solcher Anrufer im Endger�t (also etwa �ber die
Telefonanlage, falls diese eine solche Funktion unterst�tzt), erweist
sich im Fall telefonischer Bel�stigungen eine generelle Abweisung
aller CLIR-Anrufer �ber die Vermittlungsstelle (--> 2.2.1c ii) als
einfachste M�glichkeit.

ii.          selektive Anrufweiterschaltung

Besonders interessant ist auch die bereits erw�hnte selektive
Anrufweiterschaltung (--> 2.2.1c iii): mit ihr kann Du vorher
festgelegte Anrufer von Deinem Anschlu� wegleiten oder nur bestimmte
(vertrauensw�rdige) Personen zu einer gesonderten MSN hinleiten.

iii.         Zusatzboxen

Desweiteren gibt es Zusatzboxen, die man zwischen Telefondose und
Telefon schaltet: dieses Ger�t nimmt alle Anrufe entgegen, schaltet
aber nur die Anrufer auf Dein Telefon, die sich mittels einer
Geheimzahl (die Du ihnen vorher gegeben hast) identifizieren k�nnen.
Wer diese "VIP-PIN" nicht hat, wird abgewiesen.

Ein entsprechendes Ger�t ist beispielsweise der "Cody-Man" ...
Solltest Du solche Zusatzboxen im Fachhandel nicht mehr finden, wirst
Du bestimmt auf dem Gebrauchtmarkt (eBay & Co.) f�ndig.

iv.          Anrufbeantworter

Einen �hnlichen Effekt wie die zuvor genannte Zusatzbox hat u. U.
schon ein einfacher Anrufbeantworter: La� einfach Deinen AB jedes
Gespr�ch entgegennehmen und warte ab, wer sich meldet. Ist es ein
Freund, nimm das Gespr�ch entgegen - ein Bel�stiger wird sicherlich
vorher auflegen.

Nicht zu verachten sei aber dennoch die Dummheit mancher Anrufer:
einige haben sicherlich keine Scheu, Deinen Anrufbeantworter mit ihren
Bel�stigungen zu besprechen. Dabei vergessen sie, da� solche Aufnahmen
selbstverst�ndlich von Gerichten als Beweismittel gewertet werden.

Solltest Du keinen Anrufbeantworter haben, dann k�nnte evtl. auch
n�tzlich sein, alle Anrufer mittels AWS auf eine Mailbox zu schalten.
Dazu w�rde sich die T-Net-Box anbieten, da diese evtl. schon in Deinem
Telefonpaket enthalten ist. N�here Infos zur T-Net-Box findest Du sehr
�bersichtlich in der TeleFAQ von Andreas Schael unter
<http://www.asberlin.de/>.


d            Trillerpfeife

Oft empfohlen: die Trillerpfeife, um den Anrufer zu schocken ... :)



2.5.1.2.     Identit�t des Anrufers

a            �ber die CLIP

Ein technisch weniger versierter Anrufer k�nnte sich nat�rlich nicht
im Klaren dar�ber sein, da� seine Nummer evtl. �bertragen wird. Hast
Du eine Rufnummernanzeige und das entsprechende Leistungsmerkmal
(CLIP), siehst Du evtl. die Nummer des Anrufers. Wie in Punkt 2.2.2a
beschrieben, darf man Dir nicht Auskunft dar�ber geben, wem diese
Nummer geh�rt. F�r die Polizei oder die Staatsanwaltschaft stellt das
allerdings kein Problem dar ...


b            Fangschaltung

Du kannst versuchen, einen h�ufig anrufenden Bel�stiger mittels einer
Fangschaltung zu identifizieren. N�heres siehe 2.2.2b.


c            �ber die Strafverfolgungsbeh�rden

Du kannst die Arbeit, den Anrufer zu identifizieren, auch der Polizei
bzw. der Staatsanwaltschaft �berlassen. Erl�uterung dazu findest Du in
Punkt 2.5.1.3a.



2.5.1.3.     Weiteres Vorgehen

a            strafrechtliche Ma�nahmen

Wenn es Dir als angebracht erscheint, kann Du nat�rlich auch
Strafanzeige erstatten: Je nach Art des Telefonterror kann etwa der
Straftatbestand der K�rperverletzung (� 223 StGB) oder der Beleidigung
(� 185 StGB) erf�llt sein. Wenn es sich um sexuelle Bel�stigungen
dreht und der Anrufer auch schon Deine Kinder bedr�ngt hat, kann es
sogar ein Fall von sexuellem Kindesmi�brauch (� 176 StGB) sein.

Eine Anzeige kannst Du schriftlich oder m�ndlich bei der n�chsten
Polizeistelle, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht
erstatten. Das n�here wird man Dir dort erkl�ren

Wenn Du nicht wei�t, wer Dich bel�stigt, gibt es die M�glichkeit,
Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. Das erspart Dir die M�he, selbst
den Verursache herauszufinden.


b            zivilrechtliches Ma�nahmen

Um zivilrechtliche Schritte einleiten zu k�nnen, mu�t Du erst einmal
wissen, von wem die Bel�stigungen ausgehen - eine "Klage gegen
Unbekannt" ist hier nat�rlich nicht m�glich. :)

Wenn Du wei�t, wer der Misset�ter ist, kannst Du von ihm Unterlassung
verlangen. Ergeht ein Unterlassungsurteil und er verst��t dagegen,
zieht das f�r ihn empfindliche Strafen mit sich.

Au�erdem kannst Du Dir von ihm Deinen Schaden ersetzen lassen (Kosten
f�r die Fangschaltung, evtl. Arztkosten etc.) und u. U. Schmerzensgeld
fordern. Zahlt er nicht freiwillig, steht Dir auch hier den Weg �ber
das Gericht frei.

Aber auch hier sei wieder darauf hingewiesen, da� Du Dich lieber von
einem Anwalt beraten lassen solltest, bevor Du Klage einreichst oder
�hnliches.



2.5.2.       Telefonmarketing

2.5.2.1.     Vorbeugung

Auch hier gelten die zu Beginn in Punkt 2.2.1 genannten Hinweise
wieder entsprechend.



2.5.2.2.     Identit�t des Anrufers

Viele Anrufer nennen nicht gleich ihren Namen - wenn Du nun ver�rgert
reagierst und wutschnaubend fragst, wer er denn �berhaupt ist, werden
die meisten Vertreter wohl einfach auflegen.

Du kannst nat�rlich versuchen, Interesse vorzut�uschen, um den Anrufer
so dazu zu bringen, seine Identit�t preiszugeben - auf diese Weise
h�ttest Du einen Angriffspunkt f�r Dein weiteres Vorgehen.

Aber Vorsicht: Auch m�ndliche Vertr�ge sind grunds�tzlich bindend!
Auch ohne Unterschrift kann man ein Zeitschriftenabo abschlie�en oder
ein Reise buchen ... Und wenn Du dem Anrufer Deine Kontonummer
verr�tst oder mit ihm �ber das Alter Deiner Kinder plauderst, kann das
vor Gericht als Beweis f�r einen Vertragsschlu� ausreichen. Also komm
nicht auf dumme Gedanken.

Sinnvoll ist es auch ein Gespr�chsprotokoll zu erstellen, also
m�glichst genau den Gespr�chsverlauf mitzuschreiben: Der Anrufer wird
bei jedem Werbekunden wohl die gleichen Argumente vorbringen und sein
Gespr�ch immer gleich aufbauen. Durch eine m�glichst genaue Mitschrift
l��t sich evtl. der Anrufer identifizieren bzw. es lassen sich andere
Betroffenen finden.

Keinesfalls sollest Du allerdings das Telefongespr�ch einfach so
mitschneiden! Damit verletzt Du die Vertraulichkeit des Wortes, was in
Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird (�
201 StGB).



2.5.2.3.     Weiteres Vorgehen

a            Widerruf von Gesch�ften

Falls Du Dich hast �berrumpeln lassen, irgendetwas zu kaufen, und Dich
hinterher dar�ber �rgerst - keine Sorge: Du hast ein Widerrufsrecht.
Zum einen nach den Haust�rvorschriften im BGB (� 312), zum anderen, da
es sich um ein Fernabsatzgesetz handelt (�� 312b ff. BGB).


b            Schritte gegen den Anrufer

Die Rechtslage bei unerw�nschten Werbeanrufen gegen�ber Privatpersonen
("Kaltakquise") ist analog zu der bei unerw�nschten Werbefaxen: sie
sind jeweils nicht zul�ssig. Die Ma�nahmen, die Du einleiten kannst,
sind also auch entsprechend gleich, siehe Abschnitt 2.2.3.



2.5.2.4.     Besondere Formen

a            Meinungsforschung

Meinungsforschungsinstitute haben eine besondere Stellung in der
Rechtssprechung: hier ist es auch erlaubt, Deine Nummer zuf�llig aus
dem Telefonbuch herauszusuchen und Dich anzurufen, ohne da� Du vorher
zugestimmt hast.



2.5.3.       Premium-Rate-Dienste

Bei den sogenannten Premium-Rate-Diensten (0190-/0900-Hotlines) zahlst
Du das Entgelt f�r eine Dienstleistung �ber Deine Telefonrechnung. Auf
diese Weise kannst Du z. B. den Support f�r Deine neue Grafikkarte
bezahlen oder auch einen der Services, die nach Mitternacht im
Fernsehen beworben werden ...

Diese 0190-Nummern (bald: 0900-Nummern) bieten so nat�rlich f�r beide
Seiten gewissen Vorteile. Allerdings l��t sich dieses System leider
auch mi�brauchen: unehrliche Anbieter versuchen, Leute dazuzubringen,
ihre 0190-Nummer anzurufen, entweder ohne da� diese die Kosten f�r den
Anruf kennen oder indem man sie mit fingierten Gr�nden zum Anruf
bewegt.



2.5.3.1.     Vorbeugung

a            Sperre

Das Einfachste ist es nat�rlich, daf�r zu sorgen, da� von Deinem
Anschlu� aus niemand eine 0190-Nummer anrufen kann. Das kannst Du zum
einen durch eine Sperre im Endger�t bewirken - allerdings kann man
diese leicht (durch Austausch des Telefons z. B.) umgehen. Sicherer
ist da schon die Sperre �ber die Vermittlungsstelle: die Telekom z. B.
richtet Dir f�r einmalig 7,73 EUR eine solche Sperre ein.


b            Wachsamkeit

Aber auch mit etwas Aufmerksamkeit kannst Du viel bewirken. Oft
versucht man, es dem Anruf schwer zu machen, eine 0190-Nummer als
solche zu erkennen, indem man z. B. die Carriervorwahl der Telekom
(01033) voransetzt oder die Nummer etwas umgruppiert: aus (01 90) 88
88 88 kann man mit etwas Phantasie 01 03301 90888888, (0103) 3 01 90
88 88 88 oder �hnliches machen, obwohl es immer die gleiche Nummer mit
den gleichen Geb�hren bleibt.

Auch wenn Dich jemand um einen R�ckruf bei einer 0190-Nummer bittet,
solltest Du Dir das zweimal �berlegen - besonders wenn es sich dabei
um einen Unbekannten handelt, der Dir eine Nachricht in Deinem
Briefkasten oder eine Mitteilung auf Deinem Anrufbeantworter
hinterlassen hat. Warte im Zweifelsfall ab, da� sich die Person bei
Dir meldet!



2.5.3.2.     Identit�t des Anbieters

Die Identit�t eines Anbieters kann man leicht �ber den Betreiber der
Nummer herausfinden. Die Vorgehensweise ist dabei die gleiche wie bei
der Identifikation von Werbefaxern (--> 2.2.2 c ii).



2.5.3.3.     weiteres Vorgehen

Ein Ansprechpartner in solchen T�uschungsf�llen ist Deine
Verbraucherzentrale oder ein Wettbewerbsverein (siehe auch 2.2.3 d).
Diese k�nnen den Anbieter abmahnen, beispielsweise wenn die
Telefongeb�hren f�r den Anruf bei der 0190-Nummer nicht angegeben
worden sind.

Wenn Du den Verdacht hast, da� es sich um Betrug handelt, kannst Du
nat�rlich auch Strafanzeige bei einer Polizeistelle, der
Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht stellen.



3.           Verweise

3.1.         Links zum Thema Fax-Werbung

- Telefax-Rechtsprechung (RA Pietsch & Krapf):
  <http://www.lawyer-pietsch.de/online/telefax.htm>

- Fax und Recht - eine unendliche Geschichte (JurPC):
  <http://www.jurpc.de/aufsatz/19980023.htm>



3.2.         Links zum Thema Werbung allgemein

- Sammlungen von Rufnummer (Mehrwertsdienste) und den dahinter
  steckenden Anbietern:
  <http://www.tarif-express.de/magazin/index.html>
  <http://www.optimasoftware.de/werbefaxe.htm>

- Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen (TFFFFF
  oder T5F):
  <http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/>

- Framstags freundlichem Folterfragebogen im Original:
  <http://www.ulm.ccc.de/chaos-seminar/spam/spam-bsdg-aufforderung.html>

- Infos zum Thema Direktmarketing:
  <http://www.info-direktmarketing.de>

- Infos zu den Robinsonlisten:
  <http://www.robinsonlist.de>

- Infos zur Briefpost-Robinsonliste des DDV:
  <http://www.ddv.de/service/faq_348.html>

- Infos zum Thema Adressenhandel und Werbung:
  <http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/inhalt6.htm>



3.3.         Links zum Thema Telekommunikation

- Ausf�hrliche Infos zu den Telekom-Leistungsmerkmalen und -Preisen,
  sowie den Schutz-M�glichkeiten durch Selektive Anrufweiterschaltung,
  T-NetBox, Anschluss-Sperren, CLIP/CLIR u.a. bei Andreas Schael:
  <http://www.asberlin.de/>



3.4.         Links zum Thema Dialer

- Dialer-FAQ:
  <http://www.hipology.de/usenet/dialerfaq>

- Allgemeines:
  <http://www.dialerhilfe.de>
  <http://www.dialerschutz.de>

- Rechtliches:
  <http://www.dialerundrecht.de>

- Weitere Infos und Schutzsoftware ("YAW"):
  <http://www.trojaner-info.de>



4.           Ein paar Worte zu dieser FAQ

4.1.         Danksagungen

Dank gilt jedem, der sich an der Erstellung dieses Dokumentes
beteiligt hat, insbesondere

Albert Krusbersky,      Andreas Schael         Bernd Sluka,
Caspar Clemens Mierau,  Christoph Garbers,     Daniel Schall,
Harald Effenberg,       Jens M�ller,           Karsten Peters
Lutz Illigen,           Rainer Zocholl,        Sebastian Kuhnert,
Ulf Schape

und allen, die vergessen worden sind. *g*



4.2.         Stand/�nderungen

Diese Fassung wurde zuletzt ge�ndert am:
2002-08-18   (Version 1.007)

Seit der letzten Fassung wurden folgende �nderungen vorgenommen:
- 2.4.1.4.b       neu



4.3.         Copyright/Impressum

Diese FAQ d�rft Ihr gerne (ganz oder auszugsweise) auf Eurer
Internetseite ver�ffentlichen oder in sonstiger Form verbreiten.
Vorraussetzung ist allerdings, da� daf�r kein Entgelt verlangt wird
und da� der Auszug mit einer entsprechenden Quellenangabe ausgestattet
ist. �ber einen kurzen Hinweis, da� Ihr die FAQ verwendet, w�rde sich
der Maintainer trotzdem freuen. :)

Ein Impressum f�r dieses Dokument (also f�r diese FAQ; nicht jedoch
f�r Angebote, die diese FAQ eingebunden haben) findet Ihr unter
<http://www.kh80.de/impressum.html>.



4.4.         Das letzte Wort habt Ihr ... :)

Verbesserungsvorschl�ge, Kritik oder auch Lob k�nnt Ihr gerne als
Followup nach de.comm.abuse posten. Wenn Ihr lieber eine E-Mail
schreiben m�chtet, schickt diese an den Maintainer dieser FAQ:
Karsten Huppert <faq@kh80.de>.

User Contributions:

Comment about this article, ask questions, or add new information about this topic:


[ Usenet FAQs | Web FAQs | Documents | RFC Index ]

Send corrections/additions to the FAQ Maintainer:
Karsten Huppert <jaenner@neunzehnhundertachtzig.de>





Last Update March 27 2014 @ 02:11 PM